Akte 
Sitzung 01. September 1961
Entstehung
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Das vorgesehene Wohnhaus soll in der im Bebauungsplan festgelegten Bauweise errichtet werden.

Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung vom 3.7.1961 beschlossen, dem Stadtrat die Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung zu empfeh­len.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

"Der Stadtrat beschließt, Herrn Dr. med. Jacob Schmidt, Montabaur, vorbehaltlich der baupolizeilichen Genehmigung, die Bauausnahme­genehmigung zu erteilen. Die sonst in derartigen Fällen von der Stadt geforderten vertraglichen Bedingungen sind zu erfüllen."

5.) Johannes Küster, Duisburg, stellt den Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses im vorgesehenen Baugebiet "Auf dem oberen Wassergraben II" Parzelle 4626.

Nach dem erstellten und vom Stadtrat genehmigten Bebauungsplan "Auf dem oberen Wassergraben II" ist auf der Küster gehörenden Parzelle ein Wohnhaus vorgesehen. Das vorgesehene Wohnhaus soll in der im Bebauungsplan festgelegten Bauweise errichtet werden.

Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung vom 25.7.1961 beschlossen, dem Stadtrat die Bauausnahmegenehmigung zu empfehlen.

Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:

"Der Stadtrat beschließt einstimmig, Johannes Küster aus Duisburg, vorbehaltlich der baupolizeilichen Genehmigung, die Bauausnahme­genehmigung zu erteilen. Die sonst in derartigen Fällen von der Stadt geforderten vertraglichen Bedingungen sind zu erfüllen."

Punkt 2

Ankauf von Grundstücken durch die Stadt.

1.) von dem Bäckermeister i.R. Josef Kunst, Montabaur.

Der Stadtrat hat durch Beschluß vom 28.4.1961 die Stadtverwaltung ermächtigt, die zur Arrondierung des Platzes für ein neuen Auf­baugymnasium erforderlichen Grundstücke in der Größe von 4.000 qm zu erwerben. Die beiden Grundstücksparzellen gehören dem Bäcker­meister i.R. Josef Kunst. Kunst, mit dem bereits früher verhandelt wurde, verlangt heute einen Preis von 100, DM je Rute.

Der Finanz- und Hauptausschuß hat in seiner Sitzung vom 19.6.1961 dem Ankauf zugestimmt.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

"Der Stadtrat genehmigt den Ankauf nachstehender Grundstückspar­zellen des Bäckermeister i.R. Josef Kunst aus Montabaur zum Preise von 4, DM je qm.

Flur 31 Nr. 4243/1 = 2000 qm " 4243/2 = 2000 qm

23.11.' 1961

30.11

14.6

1962

14.8

1962

15.11

1962

13.12,

1962

4000 qm

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