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Das vorgesehene Wohnhaus soll in der im Bebauungsplan festgelegten Bauweise errichtet werden.
Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung vom 3.7.1961 beschlossen, dem Stadtrat die Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung zu empfehlen.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
"Der Stadtrat beschließt, Herrn Dr. med. Jacob Schmidt, Montabaur, vorbehaltlich der baupolizeilichen Genehmigung, die Bauausnahmegenehmigung zu erteilen. Die sonst in derartigen Fällen von der Stadt geforderten vertraglichen Bedingungen sind zu erfüllen."
5.) Johannes Küster, Duisburg, stellt den Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses im vorgesehenen Baugebiet "Auf dem oberen Wassergraben II" Parzelle 4626.
Nach dem erstellten und vom Stadtrat genehmigten Bebauungsplan "Auf dem oberen Wassergraben II" ist auf der Küster gehörenden Parzelle ein Wohnhaus vorgesehen. Das vorgesehene Wohnhaus soll in der im Bebauungsplan festgelegten Bauweise errichtet werden.
Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung vom 25.7.1961 beschlossen, dem Stadtrat die Bauausnahmegenehmigung zu empfehlen.
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
"Der Stadtrat beschließt einstimmig, Johannes Küster aus Duisburg, vorbehaltlich der baupolizeilichen Genehmigung, die Bauausnahmegenehmigung zu erteilen. Die sonst in derartigen Fällen von der Stadt geforderten vertraglichen Bedingungen sind zu erfüllen."
Punkt 2
Ankauf von Grundstücken durch die Stadt.
1.) von dem Bäckermeister i.R. Josef Kunst, Montabaur.
Der Stadtrat hat durch Beschluß vom 28.4.1961 die Stadtverwaltung ermächtigt, die zur Arrondierung des Platzes für ein neuen Aufbaugymnasium erforderlichen Grundstücke in der Größe von 4.000 qm zu erwerben. Die beiden Grundstücksparzellen gehören dem Bäckermeister i.R. Josef Kunst. Kunst, mit dem bereits früher verhandelt wurde, verlangt heute einen Preis von 100, DM je Rute.
Der Finanz- und Hauptausschuß hat in seiner Sitzung vom 19.6.1961 dem Ankauf zugestimmt.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
"Der Stadtrat genehmigt den Ankauf nachstehender Grundstücksparzellen des Bäckermeister i.R. Josef Kunst aus Montabaur zum Preise von 4,— DM je qm.
Flur 31 Nr. 4243/1 = 2000 qm " 4243/2 = 2000 qm
23.11.' 1961
30.11
14.6
1962
14.8
1962
15.11
1962
13.12,
1962
4000 qm
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