Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
"Der Stadtrat billigt den Aufschließungsvertrag zwischen der Stadt Montabaur und der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft des Ev. Hilfswerkes in Hessen und Nassau mbH., Frankfurt/Main, in der Form, wie er den Fraktionen als Fotokopie zugeleitet und in der Sitzung des Stadtrates am 1.9.1961 durch die Verwaltung vorgetragen wurde."
Punkt 7
Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschuß an die kath. Kirchen- gameinde für den Bau eines neuen Kindergartens.
Die kath. Kirchengemeinde Montabaur bittet die Stadt um einen Zuschuß in Höhe von 50.000,— DM für den Bau eines neuen Kindergartens. Den einzelnen Fraktionen ist eine Vorlage mit genauen Erläuterungen hierüber zugegangen.
Der Finanz- und Hauptausschuß hat sich am 19.6.1961 mit der Gewährung des Zuschusses einverstanden erklärt.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
"Der Stadtrat beschließt zum Bau eines 2. Kindergartens auf dem vorgesehenen Gelände im Bebauungsgebiet der Alberthöhe der kath. Kirchengemeinde einen Zuschuß von 50.000 DM im R.J. 1962 zur Verfügung zu stellen."
Punkt 8
Ersatzwahl eines Ausschußmitgliedes.
Das Mitglied des Bauausschusses Angestellter Gustav Klein hat aus beruflichen Gründen sein Amt niedergelegt. Klein war auf Vorschlag der SPD.-Fraktion in den Bauausschuß gewählt worden.
Als Nachfolger wird von der SPD.-Fraktion Stadtrat Georg Groß vorgeschlagen.
Einstimmig stimmt der Stadtrat dem Vorschlag zu.
Punkt 9
Beratung und Genehmigung des Bebauungsplanes Wassergraben III .
Die Stadtverwaltung beabsichtigt, durch den Bebauungsplan "Auf dem unteren Wassergraben III" die zukünftige Bebauung in der Flur 26 Flurstück 4584 4586 und 4587 in der Gemarkung Montabaur neu festzulegen. %58^, . _
Den einzelnen Fraktionen ist ein Erlauterungsbencht über die vorgesehene Bebauung zugegangen.
Bürgermeister Kraulich gibt bekannt, daß über den Bebauungsplan in der heutigen Sitzung vorerst nur beraten werden soll. Erst nach der

