23.11.
1961
- 5 -
3.
Für
die
"In
der
4.
Für
die
"In
der
5.
Für
die
"In
der
6.
Für
die
(Teilerschließung)
15.000
DM
65.000
DM
50.000
DM
2.500
DM
300
DM
365
DM
340
DM
800
DM
1.100
DM
11.000
DM
620
DM
350
DM
10.000
DM
150
DM
vorstehenden Bundestagswahl
7. Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen
8. Restkosten für die Bauiandumlegung in der Peterstörstraße
9. Restkosten aus dem Prozeß Stadt Montabaur /
Anlieger der Fritz-Bluhm-rStraße alter Teil
10. Beschaffung von Verkehrszeichen
11. Unterhaltung der Straßenbeleuchtung
12. Strombezugskosten für Straßenbeleuchtung
13. Beitrag an den Landesfremdenverkehrsverband
14. Vordrucke für Wasserwerk
15. Wildschadenverhütungsmaßnahmen
16. Zuschuß Chor Heimatvertriebener Zu den Punkten 1-14 gibt Stadtamtmann Gilles eingehende Erläuterungen Zu Punkt 15 Wildschadenverhütungsmaßnahmen gibt Bürgermeister Kraulich einen ausführlichen Bericht. Im übrigen sind den einzelnen Fraktionen Erläuterungsberichte zu den Punkten 1-15 zugegangen.
Bürgermeister Kraulich bittet um Genehmigung, daß die Ausgaben gemacht werden dürfen. Die Bereitstellung der Geldmittel erfolgt im Nachtragshaushaltsplan 1961.
Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung.
Punkt 6
Genehmigung eines Aufschließungsvertrages mit der Gemeinn. Siedlungsgesellschaft des Ev. Hilfswerkes gern. § 123 BBauG.
Die Gemeinn. Siedl. Ges. des Ev. Hilfswerkes in Hessen und Nassau ist der fast ausschließliche Eigentümer der Baugrundstücke im Bebauungs- gebist "In der Bächel". Über die Auf Schließung des gesamten Bebauungs- soll ein Vertrag nach Maßgabe des § 123 BBAuG. geschlossen werden. Nach diesem Vertrag erfolgt die Erstellung der Erschließungsanlagen durch die Stadt auf Kosten des Ev. Hiifswerkes. Die spätere Aufteilung der Kosten auf die endgültigen Grundstückseigentümer ist Sache des Ev. Hilfswerkes, soweit erforderlich in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung.
Der Finanz- und Hauptausschuß hat dem Vertrag am 19.6.1961 zugestimmt
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962
t3.l2,
1962

