Akte 
Sitzung 01. September 1961
Entstehung
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23.11.

1961

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3.

Für

die

"In

der

4.

Für

die

"In

der

5.

Für

die

"In

der

6.

Für

die

(Teilerschließung)

15.000

DM

65.000

DM

50.000

DM

2.500

DM

300

DM

365

DM

340

DM

800

DM

1.100

DM

11.000

DM

620

DM

350

DM

10.000

DM

150

DM

vorstehenden Bundestagswahl

7. Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen

8. Restkosten für die Bauiandumlegung in der Peterstörstraße

9. Restkosten aus dem Prozeß Stadt Montabaur /

Anlieger der Fritz-Bluhm-rStraße alter Teil

10. Beschaffung von Verkehrszeichen

11. Unterhaltung der Straßenbeleuchtung

12. Strombezugskosten für Straßenbeleuchtung

13. Beitrag an den Landesfremdenverkehrsverband

14. Vordrucke für Wasserwerk

15. Wildschadenverhütungsmaßnahmen

16. Zuschuß Chor Heimatvertriebener Zu den Punkten 1-14 gibt Stadtamtmann Gilles eingehende Erläuterungen Zu Punkt 15 Wildschadenverhütungsmaßnahmen gibt Bürgermeister Kraulich einen ausführlichen Bericht. Im übrigen sind den einzelnen Fraktionen Erläuterungsberichte zu den Punkten 1-15 zugegangen.

Bürgermeister Kraulich bittet um Genehmigung, daß die Ausgaben gemacht werden dürfen. Die Bereitstellung der Geldmittel erfolgt im Nachtrags­haushaltsplan 1961.

Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung.

Punkt 6

Genehmigung eines Aufschließungsvertrages mit der Gemeinn. Siedlungs­gesellschaft des Ev. Hilfswerkes gern. § 123 BBauG.

Die Gemeinn. Siedl. Ges. des Ev. Hilfswerkes in Hessen und Nassau ist der fast ausschließliche Eigentümer der Baugrundstücke im Bebauungs- gebist "In der Bächel". Über die Auf Schließung des gesamten Bebauungs- soll ein Vertrag nach Maßgabe des § 123 BBAuG. geschlossen werden. Nach diesem Vertrag erfolgt die Erstellung der Erschließungs­anlagen durch die Stadt auf Kosten des Ev. Hiifswerkes. Die spätere Aufteilung der Kosten auf die endgültigen Grundstückseigentümer ist Sache des Ev. Hilfswerkes, soweit erforderlich in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung.

Der Finanz- und Hauptausschuß hat dem Vertrag am 19.6.1961 zugestimmt

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t3.l2,

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