Akte 
Sitzung 01. September 1961
Entstehung
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werbegebiet festgesetzt sind.

Die erhöhten Steuermeßbeträge werden erstmals zum 1.1.1961 durch das Finanzamt infolge Artfortschreibung festgesetzt.

Die erhöhte Steuermeßzahl beträgt von dem Beginn des Kalender­jahres ab, das auf den Eintritt der Voraussetzungen des § 12 a Abs. 1 ab 1.1.1961 folgt, 20 v.T..Sie erhöht sich nach Ablauf von zwei Kalenderjahren auf 25 v.T. und nach Ablauf von weiteren zwei Kalenderjahren auf 30 v.T.

Der Finanz- und Hauptausschuß hat in seiner Sitzung vom 19.6.1961 die Erhebung der Baulandsteuer (Grundsteuer C) für das RJ. 1961 im Bezirk der Stadt Montabaur mit einem Hebesatz von 220 v.H. empfohlen.

Daß die Erhebung der Baulandsteuer nunmehr vorgenommen wird, wird einstimmig vom Stadtrat begrüßt.

Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß einstimmig:

"Die Grundsteuer C (Baulandsteuer) wird ab 1.1.1961 im Bezirk der Stadt Montabaur aufgrund der §§ 12 a, 12 b und 12 c des Grundsteuer­gesetzes in der Fassung des § 172 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.

1960 (BGBl.I.S.341) erhoben. Der Hebesatz wird für das Rechnungsjahr

1961 auf 220 v.H. festgesetzt."

30.1i.j 1961 ,,

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Punkt 4

Wahl des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung 1960 gern. § 107 GO.

Die Jahresrechnung 196o ist fertiggestellt.

Die Rechnung ist gemäß § 107 GO. der Gemeindevertretung zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung soll durch einen Ausschuß erfolgen. Da die Zusammensetzung des Ausschusses dem Stärkeverhältnis der Parteien entsprechen muß, wird vorgeschlagen, daß die CDU 4 Mitglieder, die SPD 2 Mitglieder und die FDP 1 Mitglied in den Ausschuß beruft. Die Stadtverwaltung bittet, die Mitglieder des Ausschusses zu benennen.

Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß einstimmig:

"Zur Vornahme der Prüfung der Jahresrechnung 1960 werden in den gemäß § 107 GO zu bildenden Prüfungsausschuß berufen:

CDU Stadträte Wüst, Mahn, Foerster und Straub,

SPD Stadträte Krämer und Groß,

FDP Stadtrat Kunkler."

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Punkt 5

Nachbewilligung von Haushaltsmitteln.

Der Stadtrat wird gebeten, nachstehende Mittel für das RJ. 1961 nachzubewilligen:

1. Für das Verlegen der Wasserleitung in der Albertstraße

2. Für das Verlegen der Kanalisation in der Albertstraße

10.000 DM 21.000 DM

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