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Punkt 8
Ernennung des neuen .Vehrführers und dessen Vertreter.
üer bisherige Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Montabaur, Matthias Groß, und dessen Stellvertreter, Franz Tilch, sind mit dem 1. Februar 1961 gemäß § 17 des Landesgesetzes Rheinland-Pfalz vom 11.5.1949 (GVB1. S. 161) in der Fassung vom 12.11.1953 (GvBl.
S. 131) infolge Erreichens der Altersgrenze aus der Wehr ausgeschieden.
In der Generalversammlung der Wehr vom 4.2.1961 wurden folgende Personen als Nachfolger vorgeschlagen:
1. ) Wehrführer: Peter Intra, Schornsteinfegermeister
2. ) Stellvertreter: Willi Oisper, Verw.-angest.
Der Stadtrat ist einstimmig mit der Ernennung von Intra und Disper einverstanden.
Bürgermeister Kraulieh widmete dem bisherigen Wehrführer Matthias Groß und dessen Stellvertreter Franz Tilch herzliche Worte des Danaes, die zusammen mit dem früheren Wehrführer Georg Kochern nach dem Kriege die Freiwillige Feuerwehr von Montabaur zu einer der schlagkräftigsten Wehren aufgebaut haben. Die offizielle Verabschiedung von Groß und Tilch erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt mit entsprechender Ehrung.
Außerdem dankt der Bürgermeister der Wehr für den schnellen und guten Einsatz beim Waldbrand in der Ackeraufforstung der Stadt Montabaur, bei dem ein größerer Waldbrand unter allen Umständen verhütet wurde.
Das neue Tanklöschfahrzeug hat sich hierbei besonders gut bewährt.
Gleichzeitig dankt er den Leuten der Straßenverwaltung unter Führung von Wegewärter Meuer, die einmal so schnell die Wehr alarmiert und zum großen Teil das Feuer mit eingedämmt hatten.
Punkt 9
Zuschuß für örtliche Kindererholung.
Die Caritas plant in Zusammenarbeit mit dem kath. Pfarramt eine Kindererholung während der großen Ferien im Jugendheim in Kirchähr.
Diese Art von Kindererholung ist von anderen Orten des Kreises schon im vergangenen Jahr durchgeführt worden.
An der Erholung sollen ca. 40 Kinder teilnehmen, die durch die Lehrpersonen der Volksschule ohne Rücksicht auf die Konfessionsangehörigkeit ausgewählt werden. In 1. Linie kommen Kinder aus kinderreichen Familien in Frage. Die Kinder werden täglich mit einem Omnibus nach Kirchähr hin- und zurückgefahren.
Die Stadt soll sich an den Kosten mit einem Betrag von 1.200,— DM beteiligen.
Die Dauer des Aufenthaltes beträgt 20 Tage, so daß der Zuschuß pro Tag und Kind 1,50 DM ausmacht.
R3.ll.
1961
B.ll.
1961
5.11
1962
P.12
1962
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