Die Verwaltung ist der Ansicht, daß die geldliche Beteiligung der Stadt dringend zu empfehlen ist, da diese Maßnahme außer einer Erholung für die Kinder auch eine Entlastung für die Mütter bringt.
Die Geldmittel müßten im Nachtrag für das RJ. 1961 bereitgestellt werden.
Nach einer allgemeinen Aussprache, an der sich die einzelnen Fraktionen beteiligten, faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:
"Der Stadtrat genehmigt für die von der Caritas in Zusammenarbeit mit dem kath. Pfarramt geplante Kindererholung während der großen Ferien im Jugendheim in Kirchähr einen Zuschuß von 1.200,— DMv
Dieser Betrag ist im Nachtrag für das RJ. 1961 bereitzustellen."
Punkt 10
Abänderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
In der Sitzung des Stadtrates vom 24.3.1961 wurde beschlossen, dem Einspruch Stenz (verlängerte Gehiingstraße) über die Bebauung der Alberthöhe dahin stattzugeben, daß der vor dem Anwesen Stenz geplante Parkstreifen auf die gegenüberliegende Seite verlegt würde.
Ebenso wurde dem Einspruch Fries dahin stattgegeben, daß die Grundstücke Fries - Dr. König an der Straßenfront in der zur Zeit bestehenden Form erhalten bleiben sollten.
Der Bebauungsplan war in der vorliegenden Form vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.3.1960 beschlossen worden. Aufgrund der oben bezeichneten Abänderungsanträge muß ein formeller Beschluß über die Abänderung des Bebauungsplanes herbeigeführt weraen.
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß einstimmig:
"Der Bebauungsplan "Alberthöhe" wird dahin abgeändert, daß der vor dem Anwesen Stenz geplante Parkstreifen auf die gegenüberliegende Seite verlegt wird.
Ferner sollen die Parzellen des Konrektors Fries, Montabaur, und des Dr. König an der Straßenfront in ihrem jetzigen Ausmaß erhalten bleiben."
Mit diesem Punkt ist die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung beendet. Es wird eine kleine Pause eingelegt.
Die Vertreter der Presse und die Bürger der Stadt verlassen den Sitzungssaal.
Der Stadtrat beschließt alsdann in nichtöffentlicher Sitzung, die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.
Der Bürgermeister stellt sodann die Öffentlichkeit wieder her und gibt den Beschluß des Stadtrates bekannt. Sodann schließt der Bürgermeister die öffentliche Sitzung.
PO.ll.
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8 . 1 .
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. 5 . 3
962 ^
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3.12
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