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Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung von Teilen ihrer Grundstücke auf der Alberthöhe gestellt.
Die Errichtung des Wohnhauses Dr. Rausch jr. soll auf den Parzellen 96/4469, 4477 und 4478 und das von Lenz auf den Parzellen 98/4469, 4470 und 4471 erfolgen.
Nach dem erstellten und vom Stadtrat genehmigten Bebauungsplan "Alberthöhe" ist dieses gut möglich und könnte somit, ohne daß die Planung der Stadt noch die der Grundstücksnachbarn beeinträchtigt werden, ein Wohnhaus errichtet werden. Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung vom 25.4.1961 zur Erteilung der Bauausnahmegenehmigung seine Zustimmung gegeben. Einsprüche zu den vorstehend angegebenen Parzellen sind nicht erfolgt.
Stadtrat Witte ist der Meinung, daß es für Dr. Rausch besser wäre, zuerst die für den Bau vorgesehenen Parzellen in sein Eigentum zu bringen.
Nach einer erfolgten Diskussion erklären sich die Fraktionen des Stadtrates mit der Erteilung der Ausnahmegenehmigung einverstanden.
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
"Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Herren Tierarzt Dr. Adolf Rausch jr. und Kraftfahrer Josef Lenz, Montabaur, die Bauausnahmegenehmigung zu erteilen, und zwar für die Parzellen 96/4469, 4477 und 4478 sowie 98/4469, 4470 und 4471. Die sonst in derartigen Fällen von der Stadt geforderten vertraglichen Bedingungen (An- iiegerbeitrag) sind zu erfüllen."
33.11.
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Punkt 7a
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung.
Herr Julius Decker hat gemäß § 30 Abs. 3 GO. Dring!ichkeitsantrag auf Erteilung der Bauausnahmegenehmigung in dem noch nicht erschlossenen Baugebiet "Alberthöhe" gestellt. Decker will auf dem Grundstück Flur 38 Parzelle 4534 ein 2-Familienhaus mit seinem Schwiegervater, Herrn Lehrer Hermann Ament, errichten. Eigentümer des in Frage stehenden Grundstücks ist der Hospitalfonds.
Decker will von diesem Grundstück 12,49 ar durch Tausch des ihm zur Hälfte in Eigentum gehörenden Grundstückes Flur 26 Parzellen Nr. 109/4438 mit 12,49 ar erwerben.
Die Fraktionen des Stadtrates erklären sich ohne weitere Diskussion mit der Erteilung der Bauausnahmegenehmigung einverstanden.
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
"Der Stadtrat beschließt einstimmig, Herrn Verw.-Angest. Julius Decker, Montabaur, die Bauausnahmegenehmigung zu erteilen, und zwar für den auf dem von ihm im Tausch mit dem Hospitalfonds zu erwerbenden Grundstücksanteii der Parzelle 4534. Die sonst üblichen vertraglichen Verpflichtungen (Anliegerbeitrag) sind von Decker zu erfüllen".
3 . 8 .
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5.11.]
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