Einspruch Heinrich Quirmbach. Koblenzer Straße
Herr Quirmbach hat mit Schreiben vom 23. April 1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe" eingelegt.
Der 1. Beigeordnete verliest den Einspruch im Wortlaut.
Der Einspruch wird einstimmig abgelehnt.
Der Einspruch richtet sich gegen die Landabgabe. Die im neuen Bebauungsplan festgelegte Landabgabe wird durch Neuzuteilungen wieder wettgemacht.
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Einspruch Heinrich Schneider, Großer Markt 17
Die Firma Schneider hat mit Schreiben vom 21. April 1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe" eingelegt.
Der 1. Beigeordnete gibt den Einspruch im Wortlaut bekannt:
Der Einspruch wird einstimmig abgelehnt.
Aus verkehrstechnischen Gründen ist eine Verlegung der Straße nicht möglich, da sonst in der Höhe der Häuser Müller und Gries ein noch stärkerer Winkel geschaffen würde, als er jetzt vorgesehen ist. Außerdem dürfte das Gelände zu schmal sein, um darauf ein Haus erstellen zu können. Schneider hat die Möglichkeit, sein weiter südlich gelegenes Haus durch An- oder Umbau so zu vergrößern, daß es seinen Bedürfnissen entspricht.
Einspruch Heinz Frink, Alberthöhe
Herr Frink hat mit Schreiben vom 21. April 1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe" eingelegt.
Der 1. Bdgeordnete verliest den Einspruch im Wortlaut.
Einstimmig wird der Einspruch abgelehnt.
Eine Verlegung der geplanten Straße nach Süden ist nicht möglich, weil die dort vorgesehenen Bauplätze dann zu klein werden. Frink erhält für das abzutretende Gebiet reichlich Entschädigung nach Osten hin. Außerdem behält er vor seinem Haus bis zur Straße einen Geländestreifen von mindestens 3 m, der als Vorgarten ausreichen dürfte.
Einspruch Peter Maßfeiler. Hinterer Rebstock 26
Herr Maßfeiler hat mit Schreiben vom 21. April 1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe" eingelegt.
Der 1. Beigeordnete gibt den Einspruch im Wortlaut bekannt.
Der Einspruch wird einstimmig abgelehnt.
Im übrigen ist der Einspruch, da das Grundstück inzwischen verkauft wurde, gegenstandslos+geworden.
Einspruch Frau Annemarie Müller geb. Reiser, Steinweg 50
Frau Müller hat mit Schreiben vom 21. April 1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe" eingelegt.
Der 1. Beigeordnete verliest den Einspruch im Wortlaut.
Der Einspruch wird einstimmig abgelehnt.
Das Grundstück Reiser liegt in dem Gelände, das im Bebauungsplan als Spielplatz ausgewiesen und nach Ansicht der Verwaltung
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