Einspruch Peter Fetz. Steinwea
Herr Fetz hat mit Schreiben vom 2o. April 1 9 6 o Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe" eingelegt.
Oer 1. Beigeordnete gibt den Einspruch im Wortlaut bekannt.
Einstimmig wird der Einspruch abgelehnt.
Oer Ausbau der Steinwegstraße in der Zukunft ist aus verkehrs-
Gründen nicht zu umgehen. Es ist selbstverständlich, daß für den Fall, daß er Grund und Boden und gegebenenfalls sein Haus verliert, er in Geld oder Sachwert entschädigt wird.
Einspruch Otto Conradi. An der FrÖschpfort.
Herr Conradi hat mit Schreiben vom 25. April 198o Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe" eingelegt.
Der 1. Beigeordnete verliest den Einspruch im Wortlaut:
Der Einspruch wird einstimmig abgelehnt.
Die Gründe, die Conradi anführt, sind nicht stichhaltig, Ob die Größe seines Eigentums ausreicht, ihm einen Bauplatz zuzuteilen, obliegt der Entscheidung des Umlegungsausschusses. Es besteht kein Anspruch, daß ein evtl, ihm zukommender Bau_ platz an der Stelle seines jetzigen Eigentums liegt.
Einspruch Kurt L o t z, Kirchstraße.
Herr Lotz hat mit Schreiben vom 25. April 1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe" eingelegt.
Der 1. Beigeordnete gibt den Einspruch im Wortlaut bekannt.
Einstimmig wird der Einspruch abgelehnt.
Die Entscheidung obliegt dem Umlegungsausschuß. Lotz verlangt für sein Grundstück Ersatzgelände. Da es sich um Vorbehaltsgelände handelt, muß auf jeden Fall Ersatzgelände zur Verfügung gestellt werden. Bei der Größe des Grundstücks ist damit zu rechnen, daß ihm ein Bauplatz zugeteilt wird.
Einspruch Heinrich Fries. Alberthöhe.
Herr Fries hat mit Schreiben vom 23. April 1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe" eingelegt.
Der 1. Beigeordnete verliest den Einspruch im Wortlaut.
Der Einspruch wird einstimmig abgelehnt mit der Ausnahme, daß die Grenze zum Nachbarn König nach dem katasteramtlichen Lageplan bleibt.
Der alte Bebauungsplan wurde durch rechtskräftigen Beschluß des Stadtrates aufgehoben. Im übrigen muß sich Fries damit ab- finden, daß sich die Gesamtplanung fortan nach dem neuen Bebauungsplan regelt.
11 =1961
B.n.
1961
S.l.
&62
1962
Einspruch Eheleute Eduard Fries Uv Elly geb. Dernier. Wallstr.
Die Eheleute Fries haben mit Schreiben vom 22. April 1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe" eingelegt.
Der 1. Beigeordnete gibt den Einspruch im Wortlaut bekannt.
Einstimmig wird der Einspruch abgelehnt.
Über die Zuweisung eines Bauplatzes entscheidet der Umlegungsausschuß.
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