Akte 
Sitzung 28. März 1961
Entstehung
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Einspruch Hehl-Pehl. Alberthöhe.

Die Familiem^ Hehl und Fehl haben mit Schreiben vom 21 . April 1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe " eingelegt.

Der 1.Beigeordnete gibt den Einspruch in seinem Wortlaut bekannt

Einstimmig wird der Einspruch abgelehnt.

Die Bebauung erfolgte zu einer Zeit, als für die Alberthöhe ein Bebauungsplan noch nicht aufgestellt war.Bei Errichtung des Wohnhauses mußte man immerhin damit rechnen, dass bei einer späteren Gesamtplanung für den Straßenbau Land abgegeben werden musste. Selbstverständlich bedeutet die große Geländeabgabe eine gewisse Härte, eine andere Straßenführung ist jedoch nicht möglich.

Einspruch Nikolaus Häuser, Sauertalstraße 13

Herr Häuser hat mit Schreiben vom 28 . April 1 9 6 o Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe " eingelegt.

Der 1. Beigeordnete verliest den Einspruch im Wortlaut.

Der Einspruch wird einstimmig abgelehnt.

Uber die evtl. Zuweisung eines Bauplatzes entscheidet der Um = legungsausschuß.

Einspruch Ernst Göbel, Freiherr vom Stein Straße 4

Herr Göbel hat mit Schreiben vom 28 .April i960 Einspruch gegen den Bebauungsplan " Alberthöhe " eingelegt.

Der 1. Beigeordnete gibt den Einspruch im Wortlaut bekannt.

Einstimmig wird der Einspruch abgelehnt.

Über die Zuweisung eines Bauplatzes entscheidet der Umlegungs= ausschuß.

Einspruch Faul Hammerstein, Alberthöhe.

Herr Hammerstein hat mit Schreiben vom 26 .April 1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan " Alberthöhe " eingelegt.

Der 1. Beigeordnete verliest den Einspruch im Wortlaut.

Der Einspruch wird einstimmig abgelehnt.

Der alte Bebauungsplan wurde durch rechtskräftigen Beschluß des Stadtrates aufgehoben. Hammerstein muß sich damit abfinden, daß durch den neuen Bebauungsplan die Grenzen und die Größe seines Grundstückes entsprechend der Gesamtplanung neu festge = legt werden. Nach der Neufestlegung hat das Baugrundstück immer= hin noch eine Größe von rd. 600 qm.

Einspruch Beter König,Kolpinastr./Alberthöhe.

Herr König hat mit Schreiben vom 23 . April 1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan " Alberthöhe " eingelegt.

Der 1. Beigeordnete gibt den Einspruch im Wortlaut bekannt.

Einstimmig wird der Einspruch abgelehnt.

König baute zu einer Zeit in der ein Bebauungsplan für die Alberthöhe noch nicht auf gestellt war. Demnach konnte auch der damalige Stadtbaumeister keine endgültigen Angaben über die Straßenführung machen, auf die sich König heute berufen kann. Darüber müsste sich auch König im klaren sein. Jedenfalls kann eine Verlegung der jetzigen Straßenführung nicht in Frage kommen, da von einer anderen Linienführung auch andere Bau = grundstücke betroffen würden.

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