Akte 
Sitzung 28. März 1961
Entstehung
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Einspruch Maria Selker, Kaiserstraße

Frau Selker hat mit Schreiben vom 28. April Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe" eingelegt.

Der 1. Beigeordnete verliest den Einspruch im Wortlaut.

Der Einspruch wird einstimmig abgelehnt mit der Begründung, daß er sich einmal nicht gegen den Bebauungsplan richtet, zum anderen ist es Sache des Umlegungsverfahrens, die Einspruchführerin mit Land oder Geld abzufinden.

Einspruch Wilhelm Löwenguth

Herr Löwenguth hat mit Schreiben vom 30. 4 . 1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe" eingelegt.

Der 1. Beigeordnete verliest den Wortlaut des Einspruchs.

Der Einspruch wird einstimmig abgelehnt. Bei der Größe des Grund­stückes ist zu erwarten, daß Herrn Löwenguth ein Bauplatz zuge­sprochen wird.

Einspruch Georg Kochern, Bahnhofstraße

Die Eheleute Georg Kochern und Elisabeth geborene Geck haben mit Schreiben vom 28. April 1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan " Alberthöhe " eingelegt. Der 1.Beigeordnete verliest den Einspruch. Der Einspruch wird einstimmig abgelehnt.

Die Zuteilung eines Bauplatzes ist Sache der Umlegungsbehörde bezw. des Umlegungsausschusses. Nach der Größe der beiden Grund= stücke zu urteilen, dürfte jedoch die Zuweisung eines Bauplatzes kaum in Frage kommen.

Einspruch Karl Arnst, Bahnhofstraße

Herr Arnst hat mit Schreiben vom 29. April 1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe " eingelegt.

Der 1 . Beigeordnete verliest den Wortlaut des Einspruchs.

Der Einspruch wird mit folgender Begründung einstimmig abgelehnt: Nach dem Bebauungsplan ist für die Arnst gehörende Bar zelle eine zweigeschossige Bauweise vorgesehen. Von dieser Regelung kann im Jnteresse der städtebaulichen Planung im Einzelfalle nicht ab= gegangen werden. Arnst hat die Möglichkeit eines Tausches.

Einspruch Jakob Lenz, Alberthöhe.

Herr Lenz hat mit Schreiben vom 22. April 1 9 6 $ Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe " eingelegt.

Der 1 .Beigeordnete gibt den Einspruch im Wortlaut bekannt.

Einstimmig wird der Einspruch abgelehnt.

Lenz bewirtschaftet auf der Alberthöhe 3 Morgen eigenes Land und 9 Morgen Pachtland. Seine Existenz als Landwirt in diesem Gemarkungsgebiet ist, da es nunmehr Baugelände ist, fortan in Frage gestellt. Lenz muß versuchen, sein eigenes Land zu ver = kaufen und aus dem Erlös in anderen Gemarkungsteilen Land neu zu erwerben. Hierbei soll ihm seitens der Stadt im vollen Maße Unterstützung zuteil werden.

23.11. 1961

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