Akte 
Sitzung 28. März 1961
Entstehung
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Stadtrat Witte bedauert es, daß der Planer, Herr Dr. Mühlhopt, nicht m aer Sitzung anwesend ist.

Darauf wird ihm von Seiten der Verwaltung entgegnet, daß das nicht

gehalten wurde, da Herr Dr. Mühlhopt alle Ein- spimche 4 Wochen in seinem Büro vorliegen hatte und schriftlich Stellung genommen hat.

Stadtrat Decker führt aus, daß wohl ein Teil der Einsprüche an den Umlegungsausschuß verwiesen würde und stellt folgende Fragen:

1. ) Reicht das städt. Gelände für die Vorbehaltsfläche aus?

2. ) Reicht darüberhinaus das Gelände der Stadt und des Hospital­

fonds aus, um Leute zu entschädigen, die ein Einfamilienhaus bauen wollen?

3. ) Ist der i*lan überhaupt unter diesen Umständen durchführbar?

In der anschließenden Aussprache kommt man zu dem Entschluß, daß diese Darlegungen zu weit gingen. Letzten Endes hat der Stadtrat ja den Bebauungsplan "Alberthöhe" beschlossen und ist heute nur über die Einsprüche zu beschließen.

Alle Einsprüche^sind vom Bauausschuß in den Sitzungen am 21.2.,

27.2. und 2.3.1961 beraten worden.

Einspruch Frau Hedwig Schmetz

Frau Schmetz hat mit Schreiben vom 15.5.1960 Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe"eingelegt. Der Einspruch ging 15 Tage nach Ablauf der Einspruchsfrist bei der Stadtverwaltung ein.

Der 1. Beigeordnete gibt den Wortlaut des Einspruchs bekannt.

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Ablehnung des Einspruchs, da

1. der Einspruch nicht innerhalb der Einspruchsfrist eingeracht wurde,

2. Die Begründung und Vollmacht bis heute nicht nachgereicht worden ist.

Einspruch KEVAG, Betriebsabteilung Siershahn.

Die KEVAG hat mit Schreiben vom 29. April Einspruch gegen den Bebauungsplan "Alberthöhe" eingelegt.

Der 1. Beigeordnete gibt den Einspruch im Wortlaut bekannt.

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Ablehnung des Einspruchs, da die Möglichkeit besteht, die Hochspannungsleitung anderweitig zu führen.

Einspruch Jakob Bohr, Montabaur

Herr Bohr hat mit Schreiben vom 30.4.1960 Einspruch gegen den Be­bauungsplan "Alberthöhe eingelegt mit der Bitte, seinen Garten aus dem Bebauungsplan herauszunehmen.

Der 1. Beigeordnete verliest den Einspruch im Wortlaut.

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Ablehnung des Einspruchs Bohr mit der Begründung, daß es unmöglich ist, den Garten aus dem Bebauungsgebiet herauszunehmen.

SO.11. 1961

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ig.ll

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