Akte 
Sitzung 28. März 1961
Entstehung
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im Osten behält der Weg seine Breite von 2,5o m als Anliegerweg

und erhält einen östlich der Straße gelegenen Bürgersteig von 1,25 m Breite,

im Westen erhält der zu einer 5,o m breiten Straße auszubauende Feldweg Parzelle 5835 auf der Westseite einen Bürger­steig von 1,25 m Breite.

Die Baugenehmigung für alle gewerblichen Grundstücke soll in offener Bauweise nach den baupolizeilichen Vorschriften erteilt werden. Da sich die Anzahl der Geschosse nach der Zweckbestimmung richtet, wird die obere Begrenzung mit zweigeschossiger Bauweise festgelegt.

Der Plan hat dem Bau- und Finanz- u. Hauptausschuß in der Sitzung am 17.3.1961 Vorgelegen.

Die Ausschüsse empfehlen dem Stadtrat, die Abänderung des Teilbe­bauungsplanes "Auf der Hohen Straße" in der vorliegenden Form zu beschließen.

Dem Stadtrat wird an Hand eines Lageplanes die Örtlichkeit dar­gelegt.

Die Fraktionen erheben gegen die vorgeschlagenen Änderungen keinen Widerspruch.

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Abänderung des am 3.1.1961 festgestellten Teilbebauungsplanes "Auf der Hohen Straße" wie folgt:

"Im Norden Ausbau des Feldweges Parzelle 5832 auf eine Straße von 5,o m und einem nördlich der Straße gelegenen Bürger­steig von 1,25 m Breite,

Fortfall der Wendeplatte am Ostende der Straße,

im Süden im Osten

im Westen

behält der Weg seine Breite von 2,5o m als Anliegerweg und erhält einen Östlich der Straße gelegenen Bürger­steig von 1,25 m Breite,

erhält der zu einer 5,o m breiten Straße auszubauende Feldweg Parzelle 5835 auf der Westseite einen Bürger­steig von 1,25 m Breite.

Mit diesem Punkt ist die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung beendet.

Der Stadtrat beschließt in nichtöffentlicher Sitzung, den noch auf der Tagesordnung stehenden Punkt in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Die Öffentlichkeit wird wieder hergestelit und der Be­schluß des Stadtrates bekanntgegeben. Sodann wird in nichtöffent­licher Sitzung die Beratung fortgesetzt.

II. Nichtöffentliche Sitzung.

Punkt 1

Beschlußfassung über die Einsprüche gegen den Bebauungsplan

"Alberthöhe".

Der 1. Beigeordnete führt einleitend aus, daß es bedauerlich sei, daß auch Leute, die mit Sondergenehmigungen und großem Wohlwollen der Stadt gebaut hätten, jetzt Schwierigkeiten durch einen Ein­spruch machten.

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