K5.ll.
E1961
Punkt 3
Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Rj. 1961.
Oberinspektor Gilles trägt den Haushaltsplan des Hospitalfonds vor. Außer den alljährlich wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben und einigen Neuanschaffungen weist er keine Besonderheiten aus.
Der Betrag für eine neue Zimmereinrichtung entfällt, da die neue Mieterin selbst Mobiliar mitgebracht hat.
Der Verwaltungsausschuß des Hospitalfonds hat den Vorschlag gemacht, dem Hospitalgebäude einen neuen Außenanstrich zu geben.
Der Betrag von 1.200,— DM wird somit noch der Position "Gebäude- unterhaltung"zugeschrieben. "
Der a.o. Haushalt enthält lediglich Grundstücksverkehr. Es handelt sich hier um den Platz für das neue Aufbaugymnasium.
Die Fraktionen stimmen ohne weitere Diskussion dem Haushaltsplan zu.
Der 1. Beigeordnete verliest die Haashaltssatzung des Hospitalfonds für das Rj. 1961 im Wortlaut, die im ordentlichen Haushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 16.470,— DM und im außerordentlichen Haushalt mit 21.167,— DM abschließt.
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:
"Der Stadtrat beschließt einstimmig unter Einbeziehung des vom Verwaltungsausschuß des Hospitalfonds vorgeschlagenen Änderungsvorschlages die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Hospitalfonds Montabaur für das Rj. 1961 in der Form des Entwurfs, der in der Zeit vom 27.2. - 14.3.1961 öffentlich ausgelegen hat."
Mit diesem Punkt ist die ordentliche Tagesordnung erledigt.
Stadtrat Mahn bittet die Verwaltung, bei der Post zu beantragen, daß in den^ Neubaugebiet?n"Wassergraben"und "Wölfchesbitz" öffentliche Telefonhäuschen erstellt werden.
Stadtbaumeister Galke entgegnet, daß die Post diesbezüglich schon einmal angegangen worden sei, aber die Errichtung einer öffentlichen Telefönsprechstelle abgelehnt wurde.
Auch auf dem Bahnhofsvorplatz wäre eine öffentliche Fernsprechzelle angebracht.
Weitere Anträge oder Anfragen werden nicht eingebracht.
Der 1. Beigeordnete schließt die Sitzung um 20.30 Uhr.
K).11.
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B.l.
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