.3.11
1961
durchschnitt 1956 auf 195,9 Punkte im September 1960 angestiegen ist.
Der Inhaber der Müllabfuhrbetriebe bittet daher, die im Jahre 1956 vereinbarte Pauschalvergütung um 20 % zu erhöhen. Damit ergibt sich von dem genannten Zeitpunkt ab eine Pauschalvergütung von 1.069,02 DM monatlich.
Der Finanz- und Hauptausschuß hat in seiner Sitzung am 28.2.61 dem Nachtrag zum Müllabfuhrvertrag zugestimmt.
Der 1. Beigeordnete gibt sodann noch den Wortlaut des Nachtrages zum Müllabfuhrvertrag bekannt, der den Fraktionen in Abschrift zugegangen ist.
Die Fraktionen haben lediglich Bedenken gegen die Formulierung in § 7 des Vertrages betreffs Erhöhung oder Verminderung des Preisindexes. Grundsätzlich erklären sich die Fraktionen mit dem Nachvertrag einverstanden.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
"Der Stadtrat genehmigt die Erhöhung der Pauschalvergütung
für die Müllabfuhr um 20 % entsprechend dem heute vorgelesenen und
vorgelegten Nachtrag zum Müllabfuhrvertrag v. 16.3.1956.
Mit diesem Punkt ist die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erledigt. Es wird eine kleine Pause eingelegt.
Die Vertreter der Presse und die Bürger der Stadt verlassen den Sitzungssaal.
Der Stadtrat beschließt sodann in nichtöffentlicher Sitzung, die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.
Der 1. Beigeordnete stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt den Beschluß des Stadtrates bekannt. Sodann schließt der 1. Beigeordnete die öffentliche Sitzung.
II. Nichtöffentliche Sitzung.
Punkt 1
Verkauf einer Grundstücksparzelle.
Die Heimstätte Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr vom Hospitalfonds Baugelände an der Ecke Hammerweg/Roßbergstraße erworben.
Um eine Planung entlang der Roßbergstraße bis zur Limburgerstraße durchführen zu können, bemüht sich die Heimstätte, weiteres Baugelände in diesem Gebiet zu erwerben.
Es ist ihr inzwischen gelungen, von dem Landwirt Trees die an das Hospitalgelände anschließende Wiese zu kaufen. An dieses Wiesenstück stößt nach dem Roßbergwäldchen zu die ebenfalls bebaubare hospitaieigene Parzelle 1060 in der Größe von 765 qm.
Ihr Erwerb ermöglicht für den von der Heimstätte bereits erworbenen Geländeteil eine abgerundete Planung. Die Heimstätte hat daher den Verkauf der Parzelle beantragt und bietet hierfür pro qm 6,_ DM, die auch für den erstgenannten Geländeerwerb be
zahlt worden sind.
- 7 -
eO.li
196!
L3.
!962
9.3.
962
' ^7.5*J ?962
. 6 .
L. - -
!i
:. 8 .
962
^.8,
') 3 . 11 ,
' 1962
}L-
ifl962

