(3) Verletzt ein Ratsmitglied die Schweigepflicht oder die Treupflicht, so stehen der Gemeindevertretung die Befugnisse nach § 18 Abs. 3 zu.
§ 19 Abs. 2 besagt:
"(2) Ehrenbeamte haben eine besondere Treupflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, daß sie als gesetzliche Vertreter handeln.
§ 18 Abs. (3) besagt:
"(3) Die Gemeindevertretung kann einen Bürger, der ohne wichtigen Grund eine ehrenamtliche Tätigkeit ablehnt oder niederlegt, in eine Buße bis zu 1.000,— DM nehmen. Die Buße wird im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben."
Nun schreitet der 1. Beigeordnete zur Verpflichtung des neuen Stadtratsmitgliedes.
"Ich verpflichte sie als Mitglied des Stadtrates auf Grund der Gemeindeordnung § 24 Abs. 2 und gebe zugleich damit der Hoffnung Ausdruck, daß sie als Mitglied des Stadtrates die ihnen gestellten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Stadt erfüllen werden."
Stadtrat Josef Straub wird durch Handschlag verpflichtet.
Punkt 2
Beschlußfassung über den Teilbebauungsplan "In der Bächel".
Die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft des Evgl. Hilfswerkes in Hessen und Nassau mbH. Frankfurt/Main, beabsichtigt, das Gelände im Anschluß an die von Orsbeckstraße bis zu dem Feldweg Flur 30 Parz. 5939 (gegenüber den Behelfswohnungen Makrabowaj mit Häusern zu bebauen. Es wurde ein entsprechender Bebauungsplan erstellt. Bei der Erstellung wurde die Stadt, das Kreisbauamt und die Straßenverwaltung mit zu Rate gezogen und dam Forderungen berücksichtigt.
Dem Bauausschuß hat der Plan in der Sitzung vom 21.2.1961 Vorgelegen. Der Bauausshhuß empfiehlt dem Stadtrat die Annahme des Teilbebauungsplanes in der vorliegenden Form.
Die einzelnen Fraktionen stimmen der Annahme des Teilbebauungsplanes "In der Bächel" zu und begrüßen die Initiative der Baugesellschaft, in Montabaur Wohnungen zu schaffen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Annahme des Teilbebaunngs- planes "In der Bächel".
Punkt 3
Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1961.
Der 1. Beigeordnete bittet Oberinspektor Kunst um Berichterstattung.
Herr Kunst führt zunächst aus, daß den Fraktionen ein eingehender Bericht mit allen Einzelheiten zugegangen ist.
Das Einschlagsoll im Forstwirtschaftsjahr 1961 beträgt 2 800 fm. Derbholz, das praktisch der Stadtrat bereits 1959 anerkannt und genehmigt hat. Es entfallen auf die Endnutzung 1 500 fm und auf
die Vornutzung 1 300 fm.

