Punkt 6 a
Beauftragung des Dipl.-Jng. Fritz Preuss ,Osterode /Harz mit
der baureifen Ausarbeitung des Planungsentwurfes.
Zur Beauftragung des Dipl.Jng. Preuss mit der baureifen Ausarbei =
tung des Planungsentwurfes ist der Abschluß eines Vertrages über das
zu zahlende Honorar notwendig. Mit Schreiben vom 16 . 3.1959 hatte
Herr Preuss folgendes Angebot der Stadt gemacht:
Jngenieurhonorar nach GOI,Abschnitt B.,Ziffer 8 Bauklasse 3 =
6,3 der Herstellungssumme von DM 600 000 für den Vollausbau für 8000 E = 6,3 X 600 000 = ^y 800- DM
Hiervon sind in Abzug zu bringen :
a. 10 % für statische Berechnung
Jng.Honorar einschl. Entwurf rd.
3 780.- DM 34 000,- DM 6 000,- DM
28 000,- DM
Für den Entwurf wurden bereits gezahlt : sodaß ein Resthonorar für Baureifmachung und Oberbauleitung von verbleibt.
Die von diesem Gebührensatz der GOI nicht erfaßten Leistun en das sind :
Durchführung einer Fragenbogenaktion bei den Betrieben, evtl.Durchführung von Abwasseruntersuchungen und Reinigungs= versuchen mit dem Mischwasser,
Ausführungszeichnungen( ohne statische Berechnung und Stahl = bewehrungszeichnungen )
Reise-und Nebenkosten,
Inbetriebnahme der Anlage,
Betriebsanweisung, Einweisung des Bedienungspersonals, Überwachung des Eläranlagenbetriebes auf die Dauer von einem Jahr,
sollen mit obigem Honorar als Pauschalhonorar abgegolten sein.
Bürgermeister Kraulich will versuchen auf der gleichen Basis sich
mit Preuss zu einigen. Wenn dieser Betrag nicht gehalten werden
kann, soll auf jeden Fall ein Pauschalhonorar festgelegt werden.
Die bereits gezahlte Summe von 6000,-DM für den Planungsentwurf
wurde in einem s.Zt. abgeschlossenen Vertrag festgelegt. Herr
Bürgermeister befürwortet die Erteilung des Auftrages für die Berechnung , ^
Statischeren Herrn Heinz Potz, Moncabaur. Weiter bittet er um
die Zustimmung, einen Vertrag über das Honorar mit Herrn Dipl.-Jng.
Preuss auf der Basis gemäß der Vorlage abschließen zu können, und
ebenfalls einen Vertrag mit Herrn Potz, Montabaur abzuschließen.
Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung.
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