Akte 
Sitzung 05. März 1959
Entstehung
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Die Endsumme des 2. Nachtrags ändert sich nicht.

Oberinspektor Gilles erläutert eingehend alle Veränderungen in den Einzelplänen. Bei den größeren Änderungen der Ansätze liegtn jeweils ein entsprechender Stadtratsbeschluß vor, der im Laufe des Jahres gefaßt worden ist.

Bürgermeister Kraulich unterstreicht noch einmal die Ausführungen von Oberinspektor Gilles und stellt den Plan zur Diskussion.

Stadtrat Intra fragt an, was in den Räumen des alten EWerkes jetzt untergebracht sei. Er macht den Vorschlag, im Rahmen der Bachverrohrung entweder in der jetzigen Feuerwehrhalle oder im E-Werk einen Ausgang für die Ausfahrt der Feuerwehrwagen zu schaf­fen, wenn z.B. bei der Kirmes die normale Einfahrt verschlossen ist.

Beigeordneter Pehl erklärt sich namens seiner Fraktion mit der Annahme des 2. Nachtrags-Haushaltsplanes einverstanden. Er dankt der Verwaltung für die geleistete Arbeit und die klaren Ausführ­ungen.

Stadtrat Witte stimmt namens seiner Fraktion ohne weitere Aus­sprache zu.

Stadtrat Kunkler gibt namens seiner Fraktion die Zustimmung. Er führt aus, daß es erfreulich sei, den Fehlbetrag ausgeglichen zu wissen. Er gibt der Hoffnung Ausdruck, daß es der Verwaltung möglich sein wird, auch den Etat für das Jahr 1959 auszugleichen, ohne die Steuersätze zu erhöhen.

Der Bürgermeister verliest die 2. Nachtragshaushaltssatzung.

Sie lautet:

1959

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30. 4. jl959

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2l'i 5? 1959

1M9

2. Nachtrags - Haushaltssatzung der Stadt Montabaur

Kreis Unterwesterwald

Regierungsbezirk Montabaur

für das Rechnungsjahr 1958

Auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 5. Oktober 1954 (GuVBl. S. 117) wird nach Beschluß des ^tadtrates vom 5. 3. 1959) nachdem der Entwurf vom 16. Februar 1959 bis 3. März 1959 widerspruchslos ausgelegen hat, folgende NachtragsHaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtrags-Haushaltsplan werden

Und damit der Gesamtbetr.des Hau shaltspl.einschl.d.Nachträge

12.11- 1959

vri

i

4? 2? 1960

196^

erhöht um vermindert um

DM DM

a) im ordentl.Haush.

die Einnahmen 12.060

die Ausgaben

b) im außerordnetl.Haush.

die Einnahmen -

die Ausgaben -

68.521

gegenüber

bisher

DM

1.538.487

1 . 619.068

auf nunmehr festgesetzt DM

1.550.547 1.550.547

29. <8^ 1960

) h

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