Akte 
Sitzung 28. August 1958
Entstehung
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Einspruch der Frau. Anna Brühl, Montabaur,

)Als viertes folgt der vom 12. Aug. 1958.

Der Bürgermeister gibt den Einspruch im Wortlaut bekannt.

Bei der Planung für die Erweiterung des Bebauungsplanes "Oberer Wassergraben" ist auf der Restparzelle Brühl ein Doppelwohnhaus vorgesehen. Das Sichtdreieck - Ecke Albertstraße, Bundesstraße 49 - wurde in der eingeplanten Größe von der Straßenbauverwaltung vorge­schrieben.

Die Geländeabgabe für Straßen und öffentliche Plätze wird auf alle Grundstücke innerhalb des Bebauungsgebietes prozentual umge­legt. Es ist also nicht so, daß Frau Brühl von ihrem Grundstück allein die Fläche für das Sichtdreieck abgeben muß. Durch die Umle- gung wird sie in etwa wieder anderweitig entschädigt. Von der Plan­ung des Doppelhauses auf stand genommen werden.

die Parzelle der Frau Brühl kann kein Ab-

In der anschließenden Aussprache einigt sich der Stadtrat dahin,

Frau Brühl vorzuschlagen, das Grundstück an die Stadt zu verkaufen.

Der Stadtrat beschließt einstimmig, Frau Brühl das Angebot zu machen, das gesamte Grundstück einschließlich des Geländes für das Sicht­dreieck an die Stadt zu verkaufen. Über den Preis ist zu verhandeln. Wenn die Antragstellerin nicht darauf eingeht, ist der Einspruch ab- zul ebnen.

Punkt 3

Hauungs- und Kulturplan 1958 / 1959

Der Bürgermeister erteilt Stadtinspektor Kunst das Wort zur Bericht­erstattung.

Den einzelnen Fraktionen wurde eine ausführliche Vorlage zugestellt. An Hand dieser Vorlage gibt Herr Kunst nochmals eingehende Erläuter­ungen.

Der diesjährige Hauungs- und Kulturplan wurde unter dem Gesichts­punkt der Sicherstellung der Finanzierung des Volksschulerweiterungs­baues auf gestellt. Für den Volksschulerweiterungsbau, sollen im Rj.

1958 120.000, DM freigemacht werden.

Mit dem Regierungsforstamt und dem staatl. Forstamt sowie dem Re- 7ierbeamten wurden von der Verwaltung mehrere längere Verhandlungen mit Waldbesichtigungen durchgeführt und standen hier zur Debatte:

a) erhöhter Einschlag in den Buchenendnutzungsbeständen,

b) Finanzierung des Schulerweiterungsbaues.

zeigten für den Antrag der Stadt Verständnis.

Roheinnahme im FWJ. 1959 von 210.000, DM

_ ^_ für Holzwerbungskosten, Soziallasten, Beför-

sterungskosten, Stenern, persönl. Kosten sowie vermischte Kosten von zus. 106.150, DM gegenüber. Es verbleibt eine sehr vorsichtig geschätzte Reineinnahme von 103.850,

Die Verwaltung macht folgenden Vorschlag:

Der nach der Aufstellung noch zulässige Gesamteinschlag von 9 441 fm und zwar in den Forstwirtschaftsjahren 1959 - 1981 wie folgt genutzt:

4.11. 1958 14.ij; 1958

5.12.

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Die Forstdienststellen

Einer schätzungsweisen stehen voraussichtlich

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