Akte 
Sitzung 28. August 1958
Entstehung
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. zu. folgenden Bedingungen aufzunehmen.

Zinsen

Tilgung

Auszahlung

6 %

1 % zuzügl. ersparter Zinsen

94 %

Punkt 2

I ! Beschlußfassung über die Einsprüche gegen den Bebauungsplan I i "Oberer Wassergraben".

! Der Bebauungsplan "Oberer Wassergraben" hat in der Zeit vom 14.7. bis 14.8.1958 zur Einsicht offengelegen.

! j Während der Auslegungszeit wurden 4 Einsprüche gegen den Bebauungs- I plan abgegeben und zwar von:

!;! 1. Reg.Dir. Paul Klein, Mainz,

L' 2. Frau Carl Kalb, im Aufträge der Geschw. Homann, Montabaur

I 3. Straßenwärter Josef Meuer, Montabaur,

4* Frau Anna Brühl, Montabaur.

i Bürgermeister Kraulich gibt den Einspruch des Herrn Reg.Dir. Klein { ; im Wortlaut bekannt.

j' Der Bürgermeister führt weiter aus, daß Herr Klein bereits als er j ! das Grundstück vermessen ließ, gesagt wurde, daß hier Mehrfamilien- j häuser erstellt würden. Trotzdem ließ Herr Klein die Vermessung ! durchführen. Die von der Stadtverwaltung vorgebrachten Bedenken j' betr. Vermessung des Geländes für ein Einfamilienhaus wurden im j Vermessungsprotokoll niedergelegt.

t Nach kurzer Aussprache beschließt der Stadtrat einstimmig, den I ' Einspruch des Herrn Reg.Dir. Klein, Mainz, vom 4.8.1958 abzulehnen.

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Sodann verliest der Bürgermeister den Einspruch Kalb, Montabaur.

Es muß immer wieder festgestellt werden, daß die Einspruchführer den wirklichen Sachverhalt verkennen. Wenn auch das Grundstück der Geschwister Homann im Bebauungsplan als Grünstreifen ausgewiesen ist, so bekommen sie bei einer Grundstücksgröße von 48 Ruten be­stimmt einen Bauplatz, wenn auch nicht gerade an dieser Stelle.

Der Stadtrat empfiehlt, Frau Kalb, geb. Homann entsprechend auf­zuklären.

Die Umlegung durchzuführen war bereits im Plan der Stadtverwaltung, da dies ja unumgänglich ist, um regelrechte Bauplätze für das Be­bauungsgebiet zu bekommen.

Es folgt die Behandlung des Einspruchs Josef Meuer, Montabaur, vom 7. 8. 1958.

Hier wäre evtl, eine Änderung möglich. Das Grundstück müßte anders aufgeteilt werden, und so käme ein 1 ^2 geschossiges Wohnhaus an die Jahnstraße und ein 2-geschossiges 'Wohnhaus an die Westerwald­straße .

Der Stadtrat beschließt einstimmig, sich dem Vorschlag der Ver­waltung anzuschließen und zwar dahin, daß dem Einspruch Meuer in der Vfeise Rechnung getragen wird, daß die Grundstücke anders aui- geteilt werden, so daß an die Jahnstraße ein 1 3/2 geschossiges, an die Westerwaldstraße ein 2-geschossiges Haus errichtet werden kann. Die Grundstückseigentümer sind zu hören. Falls eine Einigung nicht erzielt wird, bleibt es bei der bisherigen Planung.