Sollten die Deckgeschäfte in 1958 wider Erwarten noch weiter zurückgehen, ist aie Angelegenheit erneut zu. überprüfen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Deckgebühren in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Weise zn erhöhen und zwar:
ab 1. 4. 1957 von 10,— DM auf 18,25 DM, ab 1. 4. 1958 von 18,25 DM anf 20,— DM
je Deckgeschäft.
Punkt 7
Änderung des Erlänterungsberichtes Bebauungsplan "Wölfchesbitz".
In dem Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan "Wölfchesbitz" war zweigeschossige Bauweise festgelegt worden.
Die Raumverhältnisse verlangen, daß das neue Gymnasium sowie die vorgesehenen Sozialbauten für SBZ-Flüchtlinge dreigeschossig gebaut werden. Das für die Abänderung infragekommende Gelände wird begrenzt.
Der Bürgermeister begründet die Notwendigkeit dieser Änderung eingehend .
Der Stadtrat beschließt mit 14 Stimmen bei einer Stimmenthaltung den Erläuterungsbericht des Bebauungsplanes "Auf der Wölfc&esbitz" in der vorgetragenen Form abzuändernn.
Punkt 8
Verschiedenes
Bauantrag Rudolf Müller .
Herr Rudolf Müller beabsichtigt neben der Ziegelei in der Elgendor- ferstraße Flur 38, Parzellenstück 4493/2 außerhalb des Bebauungsplanes ein Wohnhaus (Werkswohnung) zu errichten. Das Haus soll an die Eigendorferstraße gebaut werden. Der Anschluß an die Versorgungsleitungen wird keine Schwierigkeiten machen, da dieses Teilstück der Straße voll ausgebaut ist.
Der Bauausschuß und die Verwaltung befürworten den Bauantrag Müller
Einstimmig beschließt der Stadtrat, dem Antrag des Herrn Rudolf Müller auf -Erstellung einer Vferkswohnung, Parzelle 4493/2, Flur 38 stattzugeben.
Mit Herrn Müller ist ein Vertrag von Seiten der Stadtverwaltung abzuschließen .
Betr.: Widerrufliche Genehmigung an die Fa. Böckling EG.
Die Fa. Böckling hat mit dem Gebäude ein Teilstück der Kanalparzel— le (Thewalts Ählchen) der Stadtentwässerung überbaut.
Die Überbauung des städt. Kanals trifft noch zu bei der Kreissparkasse, Nenesse, Thewalt u.a. ^ ^
Die Verwaltung schlägt vor, mit diesen Leuten aestattungsvertrage abzuschließen und bittet um die Zustimmung des Stadtrates.
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, in diesem und ähnlich gelagerten Fällen mit den Nutznießern von atädt. Parzelienstucken nach täglich Gestattungsverträge abzuschließen.
4.11. 1958 14.1], 1958
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