Soweit die nicht verbrauchten Geldmittel ans dem vorstehenden Titel für den Ankauf und Tausch der vorgenannten Grundstücke nicht gebraucht werden, schlägt die Verwaltung vor, diese in dem Kulturplan 1958 für dringenden Wegebau zu verwenden. ^
Ais dringendste Arbeit wird vorgeschlagen der Ausbau bzw. die Instandsetzung des Biebrichsweges, beginnend oberhalb des Horresser Wasserbehälters.
Einstimmig ist der Stadtrau mit dem Ankauf bzw. Tausch der Grundstücke einverstanden. Weiter stimmt der Stadtrat zu, daß die erübrigten Geldmittel aus dem Titel "Holzwerbungskosten" für den Wegebau Verwendung finden. Nachträglich soll dem Stadtrat noch ein genauer Plan mit Kostenanschlag vorgelegt werden.
Der Bürgermeister gibt bekannt, daß demnächst eine Besichtigung des Stadtwaldes, an der der Stadtrat mit Beigeordneten teilnimmt, stattfindet.
Punkt 5
Gestattungsverträge mit: 1. Herrn Reusch, Alleestraße,
2. Herrn Johann Roßbach, Alleestraße.
Herr Bürgermeister gibt bekannt, daß am 8.7.58 lt. Beschluß des Stadtrates vom 6.6.58 die Besichtigung des infragekommenden Geländes stattfand.
Bei dieser Gelegenheit wurde auch der Mühlgraben nach der alten Stadtmühle entlang des Hauses Norbert Roßbach und der Mühlgraben in der Borngasse besichtigt.
Beschlußfassung bezüglich der beiden letzten Besichtigungsstellen erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung.
Der Bürgermeister gibt den Wortlaut der Gestattungsverträge, die mit Reusch und Roßbach abzuschließen sind, bekannt. Die in der letzten Stadtratssitzung vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen sind in die Verträge eingearbeitet worden.
Es handelt sich dabei um die Auflage, daß die Herren Reusch und Roßbach die Bürgersteige an der Überfahrtsstelle in den erforderlichen Zustand versetzen lassen und für die Instandhaltung zu gleichen Teilen haften. Weiter darf an der Übergangsstelle nicht geparkt werden.
Der Stadtrat genehmigt einstimmig die Gestattungsverträge.in der vorgelegten Form.
Punkt 6
Neufestsetzung der Deckgebühren.
Zurückzuführen auf das immer weitere Absinken der Deckgeschäfte schlägt die Verwaltung vor, die Deckgebühren wie folgt zu erhöhen.
ab 1. 4. 1957 von 10,— DM auf 18,25 DM ab 1. 4. 1958 von 18,25 DM auf 20,— DM je Deckgeschäft.
Der Entwurf der 2. Zeit vom 26.6. - 9 nicht erfolgt.
Nachtragssatzung hat vorschriftsmäßig in der .7.58 öffentlich ausgelegen. Einsprüche sind
4.H.
1958
14 . 1 ],
1958
Kt!
5.12.
1958
23 . 1 .
1959
Vlh
,1959^ 23. 3*
1959
<30. 4. ,1959
12.11
I960
19'ßO 3
29. 8. 1960
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