Akte 
Sitzung 10. Juli 1958
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Worden

festen

)sten

)dden

durch den Promenadenweg, Flur 26, Flurstück Nr. 5862 und 5863 und den Grüngürtel "Kringelberg", im

durch die Albertstraße, Flur 27, Flurstück Nr. 5861 und 5894, im

durch den schon bebauten Stadtteil "Wassergraben" und im

durch die Koblenzer Straße festgelegt ist, wird durch die in ost-westl. Richtung verlaufende Jahnstraße u. östl. durch die Westerwaldstraße erschlossen.

tm Bebauungsgebiet "Auf dem oberen und unteren Yifassergraben" darf iie Bauweise nördlich der Jahnstraße nicht über die 1^2 geschos- sig hinausgehen und südlich ist die zweigeschossige Bauweise ein­zuhalten.

Ale baulichen Anlagen müssen sich dem Charakter des Bebauungsgebie- kes einfügen bzw. sich dem Orts- und Landschaftsbild anpassen.

it dem Straßenbauamt Diez wurde der Plan bereits besprochen, Be­anstandungen sind von hier wohl nicht mehr zu erwarten, da auch ein Achtdreieck an der Einmündung auf die Bundesstraße 49 berücksich­tigt wurde.

)er Stadtrat begrüßt die Erschließung dieses Baugebietes, vor allem auch, da hier Mietwohnungen gebaut werden sollen.

Aadtrat Kraemer bittet zu berücksichtigen, auch hier Gelände tie Errichtung eines Kinderspielplatzes bereitzuhalten.

)er Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

'"Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Was­sergraben" zwischen Koblenzerstraße, Albertstraße, Promenadenweg und der alten Baugebietsgrenze Wassergraben in der im Erläuterungs- nericht festgelegten Form.

Punkt 4

Änderung des Kulturplanes 1958.

Die ursprünglich vorgesehene Änderung des Kulturplanes FWJ. 1958 zur Freimachung der erforderlichen Geld-Zurückstellung von Kulturar­beiten wird hinfällig.

Jm die seit Jahren durchgeführte Aufforstung rechts der Koblenzer­straße von der Stadt kommend, endgültig abzuschließen und den ge­hanten Tausch zynischen Hospitalfondswald und Stadtwald durchfüh­ren zu können, schlägt die Verwaltung vor, die nachstehenden Pri- fatgrnndstücke in der 10. u. 11. Gewann im Feldgemarkungsdistrikt "Ober der Schneidmühl" mit 10, DM pro nass. Rute ab sofort anzu- ^aufen oder mit Stadtland in dem Feldgemarkungsdistrikt "Teufels­ahlen zu tauschen.

für

sind die Parzellen:

4847

4845 4844

4846

4837

4838

4839

19,88

15,33

12,87

13,43

12,48

12,55

13,26

ie erforderlichen Geldmittel, die miu 4 -5-000, ,

'erden, stehen aus dem Titel "Holzwerbungskosten im FWJ. 1958, die it 45.000, DM angesetzt, nicht ganz gebraucht werden, ügung und werden im Nachtrag 1958 ausgewiesen.

DM angenommen 8, d: zur Ver-