Akte 
Sitzung 23. April 1958
Entstehung
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^tadtrat Witte schlägt vor, die Fristeil in § 2a nicht zu. kurz zu. ^setzen, damit der Architekt nicht in Verdruck kommt und das Ganze ' darunter leidet.

Der Bürgeimeister will die endgültigen Fristen im Einvernehmen mit dem Architekten festlegen.

Der Bürgermeister gibt weiter bekannt, daß der Architekt die Gesamt- - summe für die Bauten mit 815*600, DM angibt. Diese Summe wird sich Narch die Vergrößerung der Festhalle und sonstiger Veränderungen noch um etwas erhöhen.

In den diesjährigen Etat werden voraussichtlich 400.000, DM ein- § gestellt werden müssen.

! Mit der Kreissparkasse, Nass. Sparkasse und sonstigen Geldinstituten § wurde bereits wegen Darlehensgewährung verhandelt.

[ Aus den Reihen des Stadtrates werden gegen den Entwurf keine weite- : ren Einwände gemacht oder Änderungsvorschläge eingebracht.

'Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

"Der Architekt Dipl. Ing. Edmund Zens in Köln-Lindenthal, Scheler- straße 14? wird mit der Ausführung der erforderlichen zeichnerischen Unterlagen auf Grund des dem Stadtrat vorgelegten und genehmigten Architektenvertrages betraut."

"Den Herren Dipl.Ing. Hirsch und Bohne ist der verabredungsgemäß zugesicherte Betrag von 1.500, DM für ihre Arbeit zu überweisen."

Funkt 2

Beschlußfassung über den Vertragsabschluß für den Generalbebauungs­plan und den Bebauungsplan "Alberthöhe" mit Herrn Dr. Mühlhopt.

: Der Bürgermeister gibt dem Stadtrat bekannt, daß in diesem Funkt leider noch kein abschließender Beschluß gefaßt werden kann.

: Die Verhandlungen mit Herrn Dr. Mühlhopt in Karlsruhe haben bisher ; leider nicht zu einem greifbaren Abschluß geführt.

Herr Dr. Mühlhopt hat zwar in seinem Schreiben vom 11.4*58 schon h genauere Angaben gemacht, aber der Finanz- und Hauptausschuß konnte i' sich in seiner Sitzung am 18.4*58 nicht entschließen, dem Stadtrat r einen Vertragsabschluß auf dieser Basis zu empfehlen.

Nach der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses und nach Rück-, spräche mit der Stadt Weil wurde Herrn Dr. Mühlhopt am 19*4.58 mit­geteilt, daß die Verwaltung einen genau spezifizierten Vertrag in Händen haben müsse, bevor ihm Auftrag erteilt würde.

Der Bürgermeister bat den Stadtrat, den Finanz und Hauptausschuß mit der Beratung des Architektenvertrages zu beauftragen. , ^

Der Stadtrat ist mit diesem Vorschlag einverstanden und faßt ein­stimmig folgenden Beschluß:

"Der von Herrn Dr. Mühlhopt vorgelegte Vertrag für den Generalbe^ baaungsplan "Alberthöhe" ist dem Finanz und Hauptausschuß zur Prü fang und Genehmigung vorzulegen. ^ ^ ^ .

Nach dessen Genehmigung kann der Bürgermeister den Vertrag abschiies- sen."

Funkt 3

Änderung der Müllabfuhrsatzung.

Eine Änderung der Müllabfuhrsatzung wurde erforderlich, da Meinungs Verschiedenheiten in der Auslegung für die Verablagung von Neuhaus­besitzern aufgetreten sind.

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