Stadtkassenobersekretär Sonnenschein hat die 1 . und 2. Verwaltungsprüfung abgelegt.
Das Landratsamt in Montabaur fordert nach einer schriftlich gegebenen Mitteilung grundsätzlich die Ablegung der Verwaltungsprüfungen bei Höhergruppierung in VIb.
Herr Nebgen hat 1951 die 1. Verwaltungsprüfung abgelegt, aber nicht bestanden. Nach Rücksprache mit dem Leiter des Lehrgangs wurde Herrn Nebgen vom Bürgermeister nahe gelegt, die Prüfung zu wiederholen, um später in das Beamtenverhältnis zu gelangen. Herr Nebgen hat den Rat nicht befolgt und hat die Prüfung nicht wiederholt.
Der Angestellte Becker kam erst im Alter von 42 Jahren zur Verwaltung. Er ist heute 47 Jahre alt. Herrn Becker konnte bisher nicht zugemutet werden, Prüfungen abzulegen, da er sich erst in die Verwaltungsarbeit einarbeiten mußte, zum anderen wäre er auch nicht zugelassen worden.
Der Finanz- und Hauptausschuß erklärte sich nach langer eingehender Beratung damit einverstanden, die Angestellten Becker und Seyffert in VIb einzustufen, die Höherstufung für Herrn Nebgen aber abzulehnen. Dem Antrag Sonnenschein sollte zu einem späteren Zeitpunkt näher getreten werden.
An der anschließenden Diskussion beteiligten sich alle Fraktionen.
Im allgemeinen ist die Tendenz nicht gerade für die Höhergruppierung Stadtrat Rätz bittet darum, die Angelegenheit zu vertagen, da er abschließend dazu nicht Stellung nehmen könne.
Man verbleibt schließlich dabei, daß die Verwaltung beauftragt wird, die Tätigkeitsmerkmale der einzelnen Herren aufzustellen. Die Angelegenheit soll dann noch einmal im Finanz- und Hauptausschuß beraten werden und dann erneut auf die Tagesordnung des Stadtrates gestellt werden.
Die Verwaltung soll den Stellenplan zunächst ohne Änderung der Angestelltenstellen aufstellen.
Weitere Vorschläge oder Anträge werden nicht eingebracht.
Der Bürgermeister schließt um 20,30 Uhr die Stadtratssitzung.
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