Die Verwaltung schlägt vor, folgenden Beschluß zu fassen:
Der Stadtrat beschließt, das bauungsplanes "Peterstor" im das Katasteramt als Umlegung zu betrauen.
Baugebiet des oben angegebenen Be- Frühjahr dieses Jahres umzulegen und sbehörde mit den notwendigen Arbeiten
Die Kosten der Umlegung werden zunächst von der Stadtkasse getragen und späterhin auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
Der Stadtrat stimmt diesem Beschluß einstimmig zu.
Punkt 9
Beschlußfassung über Flurbereinigung.
Der Bürgermeister gibt an Hand der Vorlage bekannt, daß im Zusammenhang mit dem geplanten Generalbebauungsplan und im Zuge der Ausnützung des Grünen Planes der Bundesregierung, es die Verwaltung für erforderlich hält, nunmehr mit der Flurbereinigung der gesamten Gemarkung einschl. des Stadtgebietes Montabaur zu beginnen.
Das Kulturamt als zuständige Umlegunncbehörde ist mit reichlich Anträgen versehen, so daß selbst bei sofortiger Inangriffnahme nicht, damit gerechnet werden kann, die Flurbereinigung in kürzester Zeit ver wirklicht zu sehen. Einige Landwirte haben in der letzten Zeit ihre Betriebe stillgelegt, so daß erneut eine Vermehrung des Brachlandes zu erwarten ist.
Die Zersplitterung des Grundbesitzes in unserer Gemarkung i'st so groß, daß alljährlich 800 Grundsteuer A-Besckeide herausgegeben werden müssen, die teils noch nicht einmal die aufgewendeten Unkosten erbringen.
Der Stadt ist es weiter unmöglich, die 42 km Feldwege in einen solchen Zustand zu versetzen, daß die landwirtschaftlichen Maschinen voll eingesetzt werden können.
Die Rücksprache mit den hauptsächlich Landwirtschaft Betreibenden am 3.1.1958 hat auch ergeben, daß sich heute allgemein die Notwendigkeit der Durchführung der Flurbereinigung durchgesetzt hat.
Der Bürgermeister gibt noch weiter ausführliche Erläuterungen darüber, wie die Flurbereinigung durchgeführt wird und daß keinesfalls willkürlich gehandelt wird. Die Stadt selbst mit dem Hospitalfonds bringt rd. 200 Morgen Land in die Flurbereinigung herein.
Die Charitasvereihigung GmbH, und das Domänenrentamt sind mit der Flurbereinigung ebenfalls einverstanden.
Die Verwaltung bittet den Stadtrat, folgenden Beschluß zu fassen:
Die Stadt Montabaur stellt beim Kulturamt den Antrag auf Flurbereinigung und bittet, sobald als möglich einen Aufklärungstermin anzuberaumen, zu dem alle Grundstückseigentümer und Interessenten zu laden sind.
Der Stadtrat stimmt ohne weitere Diskussion einstimmig dem vorstehenden Beschluß zu.
Punkt 10
Abänderung Bebauungsplan "WÖlfchesbitz".
Le. Keramchemie Siershahn hat mit Schreiben vom 12.12.57 beantragt, sn Bebauungsplan "WÖlfchesbitz" insofern abzuänd^rn, daß sie das c. ihrem Besitz befindliche Gelände besser ausnü^zen kann.
Le Verwaltung hat hiergegen nichts einzuwenden.
amit der Keramchemie möglichst bald die Gelegenheit zur^Bebauung egeben wird, schlägt die Verwaltung vor, die infragestenennen Par eilen aus dem Bebauungsplan herauszunehmen.
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