Akte 
Sitzung 10. Januar 1958
Entstehung
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Die Erurägnisse des Almesenfonds im Jahr belaufen sich auf' 350 _bis

400, DM- '

Der Stadtrat wird gebeten, folgenden Beschluß zu fassen:

Die Stiftung "Almosenfonds" in Montabaur wird gemäß § 76 Abs. 2 ' /

des Selbstverwaltungsgesetzes (Teil A Gemeindeordnung) "'.für Rheinlands- Pfalz m der Fassung vom 5-10.1954 nach Zustimmung der Aufsichtsbe- / hörde zum 31-3-1958 aufgehoben. {

Das vorhandene Vermögen des"Almosenfonds" ist am 1.4.1958 dem Ver­mögen des "Hospitalfonds" in Montabaur zuzuführen.

Der Stadtrat stimmt einstimmig dem vorstehenden Beschluß zu.

Punkt 4

Vertragsgenehmigung Parkplatz auf dem Grundstück Becker in der Gel­bachstraße.

Der Wortlaut des Vertrages ist den Fraktionen zugegangen. Es handelt sich um die Benutzung des Hofrauraes Parzelle 20/3, Peterstorstraße 3 als Parkplatz.

Es kommt zu keinen weiteren Wortmeldungen.

Der Staatrat ist einstimmig mit dem Vertragsabschluß einverstanden.

Punkt 5

Stadtplanung ; Generalbebauungsplan und Bebauungsplan "Alberthöhe".

Der Bürgermeister gibt an Hand der Vorlage bekannt.

Auf Grund der Anfrage der SPD-Fraktion in der Strdtratssitzung vom 22. Nov. 1957 fand am 28. Nov. 1957 im Amtszimmer des Bürgermeisters eine Besprechung mit dem Dipl.Ing. Dr. Rudolf Hühlhopt, Karlsruhe, statt.

Eingangs der Besprechung legte der Bürgermeister Herrn Dr. Hühlhopt die jetzige Planung für die einzelnen Baugebiete dar, die seinerzeit unter dem Druck der Verhältnisse schnellstens gefertigt wurden. Bei - den Planungen wurde keine bestimmte Vergrößerung der Einwohnerzahl der Stadt zugrundegelegt. Heute ist schon ersichtlich, daß nach Bebauung all dieser Gebiete der Wohnungsbedarf bei weitem nicht befriedigt ist. Bei neuen Planungen muß eine Einwohnerzahl von 12.000 zugrundegelegt werden. Zunächst steht zwar aer Bebauungsplan "Alberthöhe im Vor-,, dergrund, aber dieser Plan kann nicht isoliert von den übrigen Plänen gelöst werden.

Die Ausführungen von Herrn Dr. Hühlhopt, die er vergleichsweise mit anderen Städten bekanntgab, erschienen sehr zweckmäßig und ließen beste Rückschlüsse zu.

Herr Dr. Hühlhopt hat mit Schreiben vom 3-12.1957 die Kosten für die^ Aufstellung eines Generalbebauungsplanes einschl. Alberthöhe auf ca.

20 - 30.000, DM geschätzt. Diese Kosten könnten auf 2 Jahre verteilt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Dr. Hühlhopt, der ab 20.1.1958 hier in der Gegend zu tun hat, zu. einer Stadtratssibzung zu laden, in er er seine Pläne darlegen kann.

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