Flur 48, Parzelle 46/1 " 48, " 46/2
" 48, " 46/3
" 48, " 46/4
3,66 ar 3,52 ar 3,57 ar 1,68 ar
e
zusammen = 12,43 ar oder 49,72 Nass, zum Preise von 100,— DM je Rute.
Das Hilfswerk übernimmt sämtliche Rosten aus diesem
Ruten. Vertrage.
Der Stadtrat stimmt ohne weitere Diskussion einstimmig dem vorstehenden Beschluß zu.
Der Bürgermeister bittet, Punkt 3 zuerst zu behandeln, da er schneller erledigt sein wird.
Der Stadtrat ist mit der Verschiebung der Punkte in der Tagesordnung einverstanden.
Punkt 3
Personalangelegenheit.
Im Jahre 1941 erfolgte der Anschluß der Stadt an die Zusatzversorgungskasse. Kespe war zu diesem Zeitpunkt Aushilfsarbeiter. Daher lehnte der Stadtrat die Anmeldung zur Zusatzversorgungskasse ab.
Eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt,nachdem Kespe ganz in den Dienst der Stadt getreten war (1947) lehnte die Versorgungskasse wegen Überschreitung des 55. Lebensjahres ab.
kespe hat mit Schreiben vom 14.8.57 Antrag auf eine monatliche Beihilfe gestellt.
Es wird vorgeschlagen, aus städt. Mitteln eine laufende monatl. Beihilfe in der Höhe von 30,— DM, rückwirkend ab 1.1.1957 an Kespe zu zahlen.
Der Bürgermeister erwähnt noch, daß außer Weingarten, der aus eigenem Verschulden nicht der Zusatzversorgungskasse angemeldet wurde, weil er sich aus unbekannten Gründen 5 Jahre älter machte, alle anderen Arbeiter und Angestellten der Zusatzversorgungskasse angeschlossen seien.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
4.11
14.1
1958
5 . 12 .
1958
21 }:
1959
7 ,.
r
10 . 1 .
1958
21 . 1 .
1958
An den ehemaligen Friedhofswärter Nikolaus Kespe ist eine laufende monatliche Unterstützung aus Haushaltsmitteln in Höhe von 30,— DM zu zahlen. Die Zahlung erfolgt rückwirkend ab 1.1.1957.
Punkt 2
Umbau Haus Thewalt.
ih
Der Bürgermeister gibt einen ausführlichen Bericht über die ganze Umbauangelegenheit des Hauses Thewalt am Kleinen Markt.
Den Frantionsvorsitzenden und Beigeordneten ist eine Aoschrift der Niederschrift vom 7.10.1957 sowie die mit Thewalt zu treffende Vereinbarung zugegangen.
Durch zwei vereidigte Gutachter wurde zur Festsetzung der Entschädigungssumme ein Gutachten erstattet.
Die Schätzung des von Herrn Thewalt beauftragten Gutachters betrug 10.000,— DM, die des städt. Gutachters, Oberbaurat Esser vom staatl. Hochbauamt Diez 11.000,— DM.
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