Akte 
Sitzung 13. August 1957
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Bisher sind erpt zv^ei Anbragsberechtigte benannt worden.

Die Oberfinanzdirektion hat der Heimstätte RheinlandPfalz gegen­über versichert, daß Antra^sberechtigte vorhanden sind und zur ge­gebenen Zeit namhaft gemacht werden.

Hierdurch verzögert sich aber auch die Bewilligung.der öffentli­chen Baudarlehen, da die gesicherte Finanzierung nicht vorgelegt werden kann.

Man wird aber der Bewilligung der öffentlichen Baudarlehen zustim­men, wenn die Stadtals Bauherr eine Erklärung des Inhaltes abgibt, daß sie bis zur Bewilligung der angesetzten Aufbaudarlehen diese vorfinanziert und evtl, ausfallende AufhaudarlehensBeträge durch Eigenkapital ersetzt.

Die Stadt müßte, wenn sich keine 3 Anspruchsberechtigten mehr fin­den würden 11.120, DM noch aufbringen.

Der Bürgermeister führt noch aus, daß es für die Stadt wohl kein großes Risiko sei, diese Erklärung abzugeben. Sollte die Ober­finanzdirektion keine 5 Aufbaudarlehensberechtigte benennen und den Ausfall nicht durch Erhöhung der Wohnungsfürsorgemittel wettmachen, so könnte die Stadt als Bauherrin ihre Zustimmung für die Besetzung der Wohnungen verweigern.

In der kurzen Diskussion bringt der Stadtrat zum Ausdruck, daß die Erklärung der Stadt wohl ohne Bedenken abgegeben werden kann.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber der Heimstätte Rheinland- Pfalz G.m.b.H. folgende Erklärung abzugeben:

u^ung der für die

"Die Stadt Montabaur wird bis zur Bewillig

Finanzierung der 16 Wohnungen für Landesbedienstete in Montabaur angesetzten Aufbaudarlehen diese vorfinanzieren und evtl, ausfal­lende Aufbaudarlehensbeträge durch Eigenkapital ersetzen."

Funkt 4

Darlehen von 40.000, DM an das Ev. Hilfswerk.

Der Stadtrat hat am 21.6.57 die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 40.000, DM und seine Weitergabe als Baudarlehen an das Ev. Hilfswerk beschlossen.

Das Darlehen sollte auf den für die Bebauung infragekommenden Bau­grundstücken erststellig gesichert werden.

Diese Sicherung hält die Verwaltung nicht für geeignet, da nach Ablauf von 4 Jahren die Gebäude als Eigenheime in das Eigentum von Privatpersonen übergeht.

Die Verwaltung hat am 10.8.57 mit einem Vertreter des Ev. Hilfs­werkes verhandelt. Das Ev. Hilfswerk bietet sein Verwaltungsge­bäude als Sicherheit an. ^

Belastet ist dieses Grundstück mit einer Grundschuld von 60.000,.DM zu Gunsten der Stadt und weiteren ungefähr 25*000, DM.

Die Schuld von 25*000, DM ist das Ev. Hilfswerk bereit abzulosen. Das Gebäude des Ev. Hilfswerkes wurde 1955 vom Bürgermeister Kraulich und Stadtrat Burg besichtigt. Das Gebäude hat einen Buch­wert von 108.000, DM. Es ist wohl vertretbar, die Gesamtbelastung der Stadt auf 100.000, DM zu erhöhen.

Die Zusammenarbeit mit dem Ev. Hilfswerk war bisher immer sehr zu­friedenstellend und gab zu keinen Beanstandungen Anlaß.

- 5 -

#H ^ 14.1! 1958

')

5.12' 1958

23/

I 1

r*. ' m

22.11.'f

1958 '

-'!'t "f

a* i.k

1958 k

{in

'i-J < ^

Ei