Akte 
Sitzung 13. August 1957
Entstehung
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Öffentliche Sitzung

Punkt 1

Verabschiedung des Haushaltsplanes 1957 des Hospitalfonds Montabaur und des Almosenfonds.

Bürgermeister Kraulich erteilt Oberrentmeister Gilles das Wort zur Berichterstattung.

Der Oberrentmeister erläutert die einzelnen Einnahme- und Ausgabe­positionen. Er führt dabei u.a. aus, daß in diesem Jahre, nachdem die einzelnen Pensionszimmer und das Treppenhaus mit einem neuen Anstrich und teils auch Mobiliar versorgt wurden, die Küche neu ge­staltet werden muß. Die Küche ist zu klein und entspricht auch sonst in keiner Weise mehr den heutigen Anforderungen.

Die Unterkunftsvergütung pro Zimmer soll erhöht werden. SiB war bis jetzt mit Rücksicht auf die finanzielle Lage des Hospitalfonds so niedrig gehalten worden. Der Hospitalfonds verfügt jetzt über eine Rücklage in Höhe von 5.000, DM . Nach Rücksprache mit Schwe­ster Oberin ist es vertretbar, daß die Unterkunftsvergütung erhöht wird und zwar für das kleine Zimmer von DM 0,70 auf DM 1,20 und für das große Zimmer von DM 1, auf DM 1,50 pro Tag.

Der Haushaltsplan des Hospitalfonds schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 16.300, DM ab.

Anschließend gibt der Oberrentmeister den Haushaltsplan des Hilfs­fonds bekannt, der -keine wesentlichen Zahlen aufzuweisen hat. Er schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 360, DM ab.

Der Hilfsfonds soll möglichst in diesem Jahre noch mit dem Hospital­fonds vereinigt werden.

Bürgermeister Kraulich unterstreicht in seinen Ausführungen noch den Bericht des Oberrentmeisters. Das Hospital wie es heute da steht ist nicht mehr mit dem Armenhaus von ehedem zu vergleichen.

Der Bürgermeister verliest sodann die Haushaltssatzung.des Hospital­fonds und des Almosenfonds Montabaur.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

a) Der Stadtrat genehmigt die Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Rj. 1957 wie folgt:

Haushalt

PP.

§ 1 Der Haushaltsplan für das Rj

ordentl.Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 16.300, in den Ausgaben auf 16.300,

festgesetzt.

§ 2 Kassenkredite werden nicht b

§ 3 Darlehen zur Bestreitung des nicht erforderlich.

ssatzung

1957 wird im

außerordentl.Haushaltsplan

DM in den Einnahmen auf 167, DM DM in den Ausgaben auf l6f, DM ,

ansprucht.

außerordentlichen Haushalts sind