Akte 
Sitzung 21. Juni 1957
Entstehung
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Nichtöffentliche Sitzung

fortgesetzt.

Punkt 1

! Einspruch der 8 Siedler in der Fritz Bluhmstraße gegen die Er­hebung von Anliegerbeiträgen.

5.12

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19!%

Bürgermeister Kraulich erteilt Oberrentmeister Gilles das Wort zur Berichterstattung.

Oberrentmeister Gilles gibt an Hand der Vorlage, die den Fraktionen bereits zugegangen ist, ausführliche Erläuterungen.

Die Anlieger der Fritz Bluhmstraße wurden durch Beitragsbescheide vom 18.3.1957 zur Zahlung von Anliegerbeiträgen herangezogen.

Darunter befanden sich auch die Siedler Comes, Leusch, Häuser,

Jertz, Dieser, Disper, Fischer Karl und Fischer Willi. Diese 8 An­lieger legten fristgerecht Einspruch gegen die Heranziehung zu den Straßenanliegerkosten ein.

Die Einsprüche wurden beim Kreisrechtsausschuß am 5.6.1957 verhan­delt. Der Oberrentmeister führte dann weiter aus, unter welchen Voraussetzungen die Häuser erstellt wurden. Die Straße befand sich { bis 1955 im Eigentum des Bauvereins. Die Straßenbaukosten waren von i der Stadt Montabaur getragen worden.

i Im Jahre 1953 wurde die Fritz Bluhmstraße auf Grund des Bebauungs­planes verlängert. Die Siedler erheben nunmehr Einspruch gegen die Heranziehung zu dem Straßenausbau und vor allen Dingen zu der Betei­ligung an der Weiterführung der Fritz Bluhmstraße.

1 Die Stadtverwaltung stützt sich bei der Heranziehung zu den Anlie- I gerkosten auf den $ 2 der Satzung vom 10. 3. 1956.

[ Danach ist sowohl der Ausbau als auch die Verlängerung einer Straße ! beitragspflichtig.

I Beim Kreisrechtsausschuß wurde in der Sitzung vom 5.6.57 keine Ent- I Scheidung getroffen. Der Kreisrechtsausschuß stellte fest, daß grund- ' sätzlich eine Verpflichtung zur Zahlung von Anliegerbeiträgen besteht. Er sah es wohl als eine Härte an, die Anliegerbeiträge nach der Grundstücksgröße umzulegen, da nach den Bestimmungen zur Förderung der Kleinsiedlung die Siedlerstelle 1.000 qm groß sein mußte.

Die Stadtverwaltung selbst ist geneigt, den Siedlern entgegenzukom- men und auf die unnormale Grundstücksgröße Rücksicht zu nehmen.

Am 14.6.57 fand eine erneute Besprechung mit den Siedlern statt.

Den Siedlern wurden die Vorschläge unterbreitet, einmal den Beitrag nur für den alten Teil der Fritz Bluhmstraße zu berechnen, zum ande­ren den Anliegerbeitrag nach einer Grundstücksgröße von 550 qm für den gesamten Straßenausbau festzulegen. Die Höhe des Anliegerbei­trages hätte hierbei 1.000, bis 1.100, DM betragen.

Beide Vorschläge wurden jedoch von den Siedlern abgelehnt.

Aus ihren eigenen Reihen kam der Vorschlag, einmalig 300, DM zu , zahlen.

Oberrentmeister Gilles erklärte den Siedlern, daß er ihnen keine Zusage machen könne, sondern die Angelegenheit vom Stadtrat ent­schieden werden müsse.

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Der Finanz- und Hauptausschuß hat die Angelegenheit in seiner Sitzung vom 18.6.57 beraten. Er macht dem Stadtrat den Vorschlag,

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