Akte 
Sitzung 14. Februar 1957
Entstehung
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II. Nichtöffentliche Sitzung

Punkt 1

Finanzierungsmaßnahmen.

Oberrentmeister Gilles gibt die Vorlage bekannt.

Sie lautet:

Zur Finanzierung für den Bau der Transportleitung vom Hochbehälter Schneidmühl zur Stadt muß ein Darlehen von 80.000, DM aufgenommen werden, desgleichen zur Mitfinanzierung der Kanalisationsbaumaßnah­men im Rahmen des Ausbaues der Kirchstraße ein Darlehen von 50.000,-DM. Diese zusammen 130.000, DM will die Kreissparkasse in Montabaur zur Verfügung stellen und zwar zu folgenden Bedingungen:

Auszahlung 99,5 %, Zinsen 7 %, Tilgung 1 % zuzüglich ersparter Zinsen. ^

Das Darlehen kann beiderseits jederzeit mit einer Frist von 3 Mo­naten gekündigt werden. Das Darlehen ist in den Nachtragshaushalt des Rj. 1956 eingestellt. Der Finanz- und Hauptausschuß hat der Darlehensaufnahme in seiner Sitzung am 7.2.1957 zugestimmt.

Die Finanzierung der oben genannten unaufschiebbaren Vorhaben ist ohne das genannte Darlehen nicht möglich.

Der Stadtrat wird daher gebeten, folgenden Beschluß zu fassen. Beschluß:

Bei der Kreissparkasse Unterwesterwald in Montabaur ist ein Darlehen in Höhe von 130.000, DM aufzunehmen. Der Auszahlungskurs beträgt 99,5 %, der Zinssatz 7 %, die Tilgung 1 %.

Das Darlehen ist.mit 80.000, DM für den Ausbau der Transport­leitung Hochbehälter Schneidmühl zur Stadt und mit 50.000, DM für die Kanalisationsbauarbeiten im Rahmen des Ausbaues der Kirch­straße zu verwenden.

Das Darlehen ist im Nachtragsetat für das Rj. 1956 einzustellen.

Stadtrat Witte fragt an, ob es nicht möglich sei,zu ändern, daß die Bank genau wie die Stadt das Darlehen vierteljährlich kündigen kann.

In der kurzen Aussprache kommt klar zum Ausdruck, daß es sich hier um gesetzliche Bestimmungen handelt, die nicht abgeändert werden können. Es dürfte wohl auch kaum mit einer vierteljährlichen Kündi­gung seitens der Bank zu rechnen sein, da dies kein gutes Zeichen für die Existenzfähigkeit der Bank sei.

Der Stadtrat billigt einstimmig den Beschluß.

Punkt 2

Vertrag für die Abgabe von -Wasser.

Oberrentmeister Gilles verliest den Wortlaut des Vertrages. Bürgermeister Kraulich bittet darum, im § 3 die Worte "nicht mehr als" zu streichen. Es heißt dann "...zahlt die Charitasvereinigung 50 # des Kleinverbraucherpreises."

Der Stadtrat ist mit dieser Änderung einverstanden und wird der Ver­trag so einstimmig angenommen.

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