Akte 
Sitzung 14. Februar 1957
Entstehung
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Der Nachtragsetat schließt ab:

a) Ordentlicher Haushalt in Ein- u. Ausgaben mit einem Mehr

von 67.500, DM

b) Außerordentl. Haushalt in Ein- u. Ausgaben mit einem Mehr

von 158.270, DM.

Bürgermeister Kraulich dankt dem Oberrentmeister für seine Aus­führungen. Der Nachtragsetat wurde bereits in dem Finanz- und Hauptausschuß durchberaten und dem Stadtrat zur Annahme empfohlen. Die Situation des Wasserwerks wird bei den Beratungen des Etats 1957 noch einmal aufgegriffen, um ein klares Bild zu schaffen.

Beigeordneter Fehl führt aus, daß zu den Zahlen nicht viel zu sagen sei, da sie größtenteils zwangsläufig bedingt seien. Er dankt der Verwaltung für die geleistete Arbeit und stimmt die C.D.U.-Fraktion dem Nach^ragshaushaltsplan zu.

Stadtrat Witte heißt namens der S.P.D.-Fraktion den Plan für gut und hat sonst nichts weiter hinzuzufügen.

Stadtrat Kuntermann stimmt namens seiner Fraktion dem Plan eben­falls zu.

Bürgermeister Kraulich verliest die Nachtragshaushaltssatzung.

Sie lautet:

Auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Teil A des Selbstverwaltungsgesetzes vom 27. September 1948 GVB1. I S.335 in der Fassung vom 5.10.1954) wird nach Beschluß des Stadtrates vom 14. Februar 1957 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Nachtragshaushaltsplan wird im ordentlichen Nachtragshaus­halt ' -

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in den Einnahmen auf 67.500, DM mehr (gegenüber 869.570,-DM

Einnahmen im ordentlichen Haushaltsplan)

in den Ausgaben auf 67.500, DM mehr (gegenüber 869*570,- DM

Ausgaben im ordentlichen Haushaltsplan)

und im außerordentlichen Nachtragshaushalt < -

in den Einnahmen auf 158.270, DH mehr (gegenüber 90.670,-DM

Einnahmen im außerordentlichen Haushaltsplan)

in den Ausgaben auf 158.270, DM mehr (gegenüber 90.670,-DM

Ausgaben im außerordentl. Haushaltsplan)

festgesetzt. ^

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§ 2 Die Steuersätze für das Rechnungsjahr 1956 werden nicht ge­ändert.

§ 3 entfällt.

§ 4 Der Darlehensbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1956 dienen soll, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von - DM geändert-auf 130.000,- DM festgesetzt.

Die neufestgesetzten Beträge werden nach dem Nachtragshaus- haltsplan für folgende Ausgaben verwendet:

1) KanalisationsbauKirchstraße 50.000, DM

2) III. Bauabschnitt Wasserwerkserweiterung 80.000, DM ;i Der Stadtrat nimmt den Nachtragshaushaltsplan und die Nachtrags- " haushaltssatzung einstimmig in der vorliegenden Form an. t

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