halten werden kann.
Was die Kostenfrage änbeirifft, Errichtung einer Holzhalle oder Renovierung des Raumes im E.Werk, dürften bei beiden Projekten die Ko= ten die gleichen sein.
Selbstverständlich entstehen für den Warteraum auch laufende Kosten für Reinigung Heizung usw.
Beigeordneter Fehl führt namens seiner Fraktion aus, dass die von, der Verwaltung vorgeschlagene Lösung gut sei, bittet aber darum, mit * den Omnibusbesitzern und den weiter interessierten Organisationen dahia gähend zu verhandeln, dass sich diese an den entstehenden sowie an den laufenden Kosten beteiligen.
Stadtrat Germann und Stadtrat Orth stimmen namens ihrer Frakti = onen dem Antrag der CDU Fraktion zu.
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Der Stadtrat ist grundsätzlich mit dem Vorschlag der Verwaltung ein= verstanden und beauftragt die Verwaltung, an die Busbesitzer und die in= teressierten Organisationen heranzutreten, um über die Beteiligung an der Kostenfrage zu verhandeln.
Punkt 3
Änderung der Gebühren für die Mannviehstation.
An den Bullenhalter Anton Kunoth,Montabaur, sind an Halte und Pflegekosten jährlich zu zahlen = 800,—DM.
Um diesen Betrag decken zu können, mußte die Deckgebühr von 8,—DM auf 1o,—DM je Deckgeschäft erhöht werden und zwar ab 1. April 1956. Gleichzeitig war der § 2 der Satzung durch eine Nachtrags = Satzung zu ändern, Die Nachtragssatzung wurde erlassen und hat diese 2 Wochen lang zur öffentlichen Einsicht ausgelegen. Einsprüche sind nicht erfolgt.
Jm RJ 1955 sind laut Liste nur 85 Deckgeschäfte durchgeführt worden, während es vorher 12o waren.
Aus Gerechtigkeitsgründen kann die Stadt einen Zuschuß unter keinen Umständen mehr geben.
Einstimmig ist der Stadtrat mit der Erhöhung der Gebühr einver= standen^und genehmigt die Nachtragssatzung.
Punkt 4 a
Änderung des Wirtschaftsplanes.
Gemäß § 4 des Landesgesetzes über den Aufbau in den Gemeinden ( Aufbaugesetz vom 1.8.1949) sind die Gemeinden gehalten, bei Er = Schließung neuen Baugebietes zunächst Wirtschaftspläne aufzustellen, in denen die Verteilung der Flächen und ihre Nutzung entsprechend aus= gewiesen wird. * ^
Jm Jahre 1950 wurde ein Wirtschaftsplan für die Stadt Montabaur durch die Bezirksregierung in Montabaur genehmigt. Jn diesem Plan war das Bebauungsgebiet am Wassergraben zwischen Jahnstraße und Koblenzer= straße bis an das Gebäude Boymann und in dem nördlichen Teil der Jahn= straße bis an das Haus des Bauvereins Unterwesterwald ausgewiesen.
Man war s. Zt. der Ansicht, dass dieses Baugebiet auf Jahre hinaus den Ansprüchen genügen würde. Dem ist nicht so. Der größte Teil der Bauplätze ist heute bereits bebaut und die noch vorhandenen Plätze befinden sich in Händen von Eigentümern, die einmal diese Plätze selbst bebauen wollen.
Da die in der Westerwaldstraße erstellten Regierungsbauten be =
Jahnstraße über das bisherige Baugebiet hinans Wohngebäude zu srrich = ten, ist es notwendig, dass der Wirtschaftsplan geändert wird.
Die Jannstraße und Fritz-Blum Straße sind ausgebaut und mit den erforderlichen Versorgungsanlagen versehen. Zweckmäßig wird es sein die Jannstraße von in Höhe der Westerwaldstraße bis auf die ver=
lämaerte

