Akte 
Sitzung 08. Juni 1956
Entstehung
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Stadtrat R.ätz, der auch Mitglied des Kreisausschusses ist, weist daraufhin, dass sich der Kreis in einer ähnlichen Lage wie die Stadt befinde. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Kreisumlage erhöht würde. Davon würde allerdings Montabaur am meisten betroffen.

Mit einer Gewerbesteuererhöhung könae man sich zur Zeit nicht be = fassen, man können diese Steuer nicht endlos heraufschrauben. Jmmerhin müssten die Montabaurer Geschäfte gegenüber den anderen noch konkurenz= fähig bleiben.

Die Stadt habe jetzt große Summen Geldes für die Wasserwerks^ erweiterung investiert. Dies komme allen Bürgern zu Gute, vielleicht könne man sich mal mit einer Wassergelderhöhung befassen.

Es ist bedauerlich, dass die Bürger der Stadt so wenig Einblick in die Verwaltung haben, d.h. sich nicht dafür interessieren.

Jm übrigen dankt er namens seiner Fraktion für die geleistete Arbeit udd ist mit dem Plan in der vorgelegten Form einverstanden.

Stadtrat Scheidt schließt sich seinen Vorrednern an und stimmt namens seiner Fraktion dem Plan zu.

Herr Bürgermeister führt noch aus, dass die Lasten ungleich ver= teilt seien und nachdem die Bürgersteuer gefallen sei bezw. in die Ein= kommensteuer eingebaut wurde, anteilmäßig die Stadt an der Einkonmen= Steuer beteiligt sein müßte.

Herr Bürgermeister verliest die Satzung.

Hiernach wird der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956

im ordentlichn Haushaltsplan im außerordentlichen Haushaltsplan in den Einnahmen auf 869 57o DM in den Einnahmen auf 9o 67o- DM

in den Ausgaben auf 869 570 DM in den Ausgaben quf 90 670- DM

festgesetzt.

Die Steuersätze ( Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festge =

setzt:

1) Grundsteuer:

a) für land-und forstwirtschaftliche Betriebe ( A) Hebesatz

b) für Grundstücke (B)

2) Gewerbesteuer:

a) Nach Gewerbeertrag u.Kapital

b) Zweigstellensteuer

c) nach der Lohnsumme

d) s&ewerbemindes&teuer jährlich

Hebesatz

Hebesatz Hebesatz Hebe satz

100 v.H. 140 v.H.

250 v.H. 325 v.H. 300 v.H.

12-DM

3) Hundesteuer jährlich für den 1. Hund DM

für den 2. Hund 60- DM

für jeden weiteren Hund 90- DM

Für die Flüssigkeit der Stadtkasse wurde ein Kassenkredit in Höhe von 50 000- DM festgelegt.

Einstimmig genehmigt der Stadtrat die Satzung und ist der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 in der vorliegenden Form

einstimmig angenommen,

üerr Bürgermeister bittet, dass der Haushaltsplan des

Hospitalfonds noch durchberaten werden darf. Einstieg ist der Stadtrat damit einverstanden. Ein ^schluS kann noch nicht gefasst .erden, da di. Ausl.gefrist ntch nacht