Akte 
Sitzung 17. Februar 1956
Entstehung
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Herr Bürgermeister gibt bekannt, dass hente in der Angelegenheit noch kein Beschluss gefaßt werden soll. Der Stadtrat §oll%wlä^fig

hudelt Wird Wüide^i^S'i^^ bezüglich der Müllabfuhr bereits ver= handelt wird. Wurde die Mullabfuhr weiter wie bisher cehandhAbt müssten die Müllabfuhrgebühren erhöht werden. gehandhabt,

i + * ^5 Aussprache beteiligen sich alle Fraktionen. Es

b#(iht sein soll möglichst einen hiesigen berücksichtigen. Bei der neuen Vergebung dürfen die stadt. Arbeiter auf keinen Fall mehr miteingeschaltet werden.

. i-t B^gsrMeister gibt noch zu r Kenntnis, daß Herr Landrat

sin Rundschreiben an die Bürgermeister des Kreises herausgegeben hat. in welchem angefragt wird, ob nicht einige Gemeinden sich zusammen *= schließen wollen, in denen ein Unternehmer die Müllabfuhr übernimmt. Eine solche Regelung würde natürlich die Müllabfuhr verbilligen.

Der Stadtrat nimmt von der ganzen Angelegenheit Kenntnis und ist einstimmig mit einer Neuregelung der Müllabfuhr ab 1 .4.1956 einp; standen.

Funkt 7.

Antrag auf Überbrückung des Stadtbaches in der Alleestraße.

Die Firma Ferdinand Jckenroth in Montabaur hat schriftlich den Antrag gestellt , ihr die Errichtung einer Brücke über den Stadt= bach um damit einen Zugang zu ihrem Lagerplatz zu erhalten, zu ge = nehmigen. Um seinen Betrieb erweitern zu können, hat Jckenroth das über dem Stadtbach liegende Grundstück Flur 22, Flurstück3969 er = worben. Die Brücke soll von der Alleestraße über die Flurstücke Nr. 3/3954 und 50/5845( Stadtbach ^beide Grunstücke der Stadt Montabaur geschlagen werden.

Bei der Firma Reusch, der der Brückenbau über den Stadtbach s. Zt. genehmigt wurde , war die Sachlage die gleiche.

Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, dass Jokenrott die Genehmigung unter den gleichen Bedingungen wie der Firma Reusch erteilt wird.

und B in 1 -

Punkt 8

Bebauungsplan "Peterstor" Festlegung der Bauweise und Be=

Handlung der Einsprüche.

Der Bebauungsplan " Peterstor" ist im Entwurf fertigge= stellt, Bevor die Ausarbeitungen erfolgen können, ist vorher die Bauweise festzulegen. Die Verwaltung schlägt vor: , . ^

1) Die beiden Häuser an der im Bebauungsplan bezeichnten Straße A in zweistöckiger Bauweise mit der Giebelseite zur Straße zu er=

2^Die^drei Häuser an der Straße B, sowie das Haus auf dem städt. Grundstück Flurstück 29 ebenfalls in zweistöckiger Bauweise zu

3) die ü&rigen Häuser an der Gartenstraße Straße A 1 1/2 stockiger Bauweise zu errichten.

Einsprüche sind eingegangen von:

' Eheleute Paul Hübinger,

Alois Weyand

^Zu^aWm^ersten^Entwurf des Bebauungsplanes

an der Grenzedes Grnnstückes Hübinger ein 3 nrtr, breiter Streit

^ .TVz.ifahrtsweg eingetragen. Jm jetzigen Entwurf ist auf fen als Zufahrtsweg eing p^ehlerstraße her ein drei mtr.brei= dem Flurstuck 3o von d^r Pa Für 3 Anlieger ist

ter Streifen als Zufahrtsweg^j^. ^ der Familie Hübinger hierdurch ein Z"fahr 6 ^ Arbeiten an ihrem Wohnhaus

für evtl. Putzarbeiten u.s g^ägt die Verwaltung vor einen

Peterstor,* war

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