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Ehrenhain Westerwald.
Ehreühain^Westerwald^ioOi^ir^^".^^" Haren Bericht über den ..bettet Ob^nM sind im Bhrenhain Westerwald
end/yiiltiB fertiBBee+cn + ^b^^^ü'"^"^^' ^*st die Anlage noch nicht endgültig iertiggestellt. Die Fertigstellung ist Aufgabe des Volks —
beides Deutsche Kriegsgräberfüreorge in Kassel. Die Einwebung "
übergäbe in die Obhut der Stadt Montabaur kann erst voraussichtlich <
^ erfolgen.Bei einer großen Anzahl der von auswärts
nach Mon a aur umgebetteten Kriegstoten müssen noch die genauen Per= '
sonalien üher Berlin festgestellt werden, da sich bei den Umbettungen '
viele Unklarheiten m Bezug auf die Erkennungsmarken herausgestellt !
haben. Ab 1 . Oktober 1955 hat die Stadt gegen Bezahlung einer Ent = !
Schädigung durch das Land die Reinhaltung der Gräber von Unkraut über !
nommen. Etwaige Ausfälle, die durch den nahenden Winter sowohl in
der Bepflanzung als in dem Mauerwerk einschl. der Wege auftreten,
werden von dem Volksbund getragen. Die Stadt lehnt hier lede Kosten=
beteiligung ab.
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Punkt 7.
Wegeeinziehung Boy mann.
Boymann hat am 2.3.1953 an die Stadt gemeind 3 . .Montabaur den Antrag gestellt, den Feldweg Flurstück Nr. 5893 ,Flur in das Flurstück Nr. 462o zu verlegen. Jnzwischen hat das Verkehrkoimando auf den Flur= stücken 4621, 4622 und 4623 Flur 27 für ihre Dienststelle Gebäude errichtet. Boymann der Eigentümer der Parzelle 4623 war , hat seine Parzelle mit der landeseigenen Parzelle Nr.462o-Eigentümer Domänenverwaltung- getauscht. Die Vermessung ist erfolgt und kann die Einziehung des ^Feldweges Flurstück Nr. 5893 erfolgen, zumal im Flurstück Nr.46^ein neuer Verbindungsweg zwischen Jahnstraße und Koblenzerstraße durch Boypann angelegt wurde. Regierungsoberbau^ rat Esser vom Staatshochbauamt Diez erhebt gegen die Einziehung des alten Weges Flurstück 5893 keine Einwgnde.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
Der Feldweg Flur 27, Flurstück Nr. 5893 Gemarkung Montabaur "Auf dem oberen Wassergraben " wird eingezogen.
Punkt 8
Bebauungsplan "Peterstor"
Der Bebauungsplan " Peterstor " ist vollständig neu überarbeitet worden. Ep ist nun zum 7* mal abgeändert. Mit allen Grundstucksei= gentümern, die durch die Umlegung in den Genuß eines Bauplatzes kommen, wurde persönlich verhandelt und haben sich diese schrift = lieh mit der vorgesehenen Art der Umlagung Herr Bürgermeister bittet u Stellungnahme um die Genehmigung des Bebauungsplanes. Der Baubehörde noch zur Genehmigung vorzulegen.
Beigeordneter Pehl macht die Einschränkung, dass seine Frak= tion mit dem Plan wohl einverstanden sei, aber die Giebelstellung der Häuser den Bauherren überlassen werden so^le. . ^ ^
Herr Bürgermeister erwidert darauf, daß von der Aufsichtsbe = hörde nicht zugestanden würde und der Plan dann unvollständig sei. Die Giebelsteilung muss schon wegen der Straßenführung festliegen.
An der weiteren Aussprache beteiligen sich alle Fraktionen. Man ist schließlich der Auffassung, dass wenn die infragekommenden Grund - Stücksbesitzer damit einverstanden sind, doch der Stadtrat auch nein
Einverständnis geben sollte. +
Der Stadtrat genehmigt einstimmig der Bebauungsplan Peters
tor " in der vorliegenden Form.
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