Akte 
Sitzung 04. November 1955
Entstehung
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Gebrauch gemacht wurde. Es dauert dann Woch n und Monate bis über einen solchen Einspruch entschieden ist. Jn dieser Zeit kann natürlich über den so dringend benötigten Woi nraum keine Entscheidung getroffen werden.

Der Stadtrat nimmt von allen Ausführungen Kenntnis.

Punkt 4.

Haus ungs-und Kultur plan für das FWJ 1956.

Herr Bürgermeister erteilt Herrn Stadtinspektor Kunst das .Y^rt.

Der Hauungsplan 1956 sieht ein Einschlagssoll von 32oo fm Derbholz vor. Hiervon entfallen 700 fm auf die Endnutzung und 2500 fm auf die Vornutzung. Nach dem Betriebswerk hat die Stadt einen jährlichen plan= mäßigen Hiebsatz von 3562 fm. Der in 1955 genehmigte Sonderhieb mit 1200 fm und der im Dezember 1954 und Januar 1955 erfolgte Windwurf mit zusammen 1852 fm zusammen 3052 fm werden auf die Holzrücklage der Jahre 1955 bis 1958 einschließlich und auf das Normalsoll 1955 ange =

rechnet. ^ dem Forstwirtschaft jahr 1959 erhält die Stadt wieder ihr ^ jährliches planmäßiges Hiebsoll von 3562 fm und wird ab diesem Zeit= j

punkt wieder die lo%ige Holzrücklage gemäß § 28 desLFG gebildet. {

Die im Plan eingesetzten End- und Vornutzungszahlen geben einen I klaren Beweis, dass das Primäre im Holzeinschlag 1956 in der Vor = nutzung mit Durchforstungen liegt und nicht mehr zu starkes Holz an = fallen kann. Der schätzungsweisen Roheinnahme im Forstwirtschaftsjahr 1956 mit 164 500-DM stehen 79 560-DM Ausgaben gegenüber. Es verbleibt somit eine Reinninnahme von schätzungsweise 84 94o- D.M.

Der Hauungsplan wurde von der Verwaltung mit dem Revierbeqmten, , Oberförster Reifenberger, durchgesprochen und überprüft und kann vom Stadtrat anerkannt werden. '

Jm Kulturplan 1956 werden einschl. Soziallasten 15 52o- DM gefor= , dert. Der Plan wurde mit dem Revierbeamten und der Verwaltung durch = gesprochen und auf diesen Betrag festgestellt. Die im Plan aufgeführter Maßnahmen einschl. Wegebau sind im forstwirtschaftlichen Sinne dringend notwendig. Die Kostenbeteiligung der Stadt mit 75 %= 2 250-DM für die Befestigung des Holzabfuhrweges im Gemeindewald Horressen von der Wald-; grenze bis zum Horresser Wasserbehälter, ist gerechtfertigt,da gerade . dieses Wegestück mit Holzfuhrwerken aus dem St&dtwald Montabaur stark ; befahren wird.

Die im Distrikt 43 vorgesehenen Kulturmaßnahmen wurden an Ort ' und Stelle mit den Herren der Forst,erwaltung besprochen und festge= ; legt. Die zum Schutz der Kulturen gegen Wildschaden erforderlichen Gattermaßnahmen werden vom Jagdpächter Mast der Stadt ersetzt. .

Nachdem Herr Bürgermeister die dringende Notwendigkeit der Kultur= < maßnahmen nochmals hervorgehoben hat und weitere Wortmeldungen nicht erfolgen, beschließt der Stadtrat einstimmig die Annahne des Hauungs*, und Kulturplanes für das FWJ 1 9 5 6.

Übertragung der Rechte und Pflichten der Jagdgenossenschaften II und III ( Feldiagden 1 u. 2 ) ab 1. April 1954 auf die Stadtgemeinde

Montabaur.

Punkt 5.

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