ein Darlehen von 60 000,—D.M. zugesagt. Das Darlehen ist nach 10 Jahren m einer Summe zurückzuzahlen. Der Zinsfuß beträgt 6 %,Wie bereits bei Beratung des Haushaltsplanes vorgetragen, schlägt die Verwaltung vor, das Darlehen zu den angegebenen Bedingungen aufzu= nehmen und zu den gleichen Bedingungen an das evgl. . Hilnswerk weiterzugeben.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
Der Stadtrat der Stadt Montabaur genehmigt die Aufnahme eines Darlehens von 60 000,—D.M. bei der Zusatzversorgungskasse in Wies= baden mit einer Laufzeit von 1 o Jahren und 6 % Zinsen. Das Darlehen ist zur Erstellung von Wohnungen in Montabaur zu den gleichen Be = dingungen an die Siedlungsgesellschaft des evgl. Hilfswerkes Hessen und Nassau in Frankfurt/ Main weiterzugeben.
b) Aufnahme eines Darlehens von 150 000- D.M. für die
Wasserbaumaßnahmen 1954/55
Zur Finanzierung der Wasserbaumaßnahmen 1954/55 ist unter anderem ein Darlehen von 150 0 00-D.M. aus ECA-Mitteln vorgesehen.
Das Darlehen wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau über die Rheinische Girozentrale und Provinzialbank in Düsseldorf zur Ver =
' fügung gestellt. Zinsen jährlich 5,5 %. Tilgung am 3 o. 6 .
und 31. 12. der Jahre 1958-1969 in 24 gleichen Halbjahresraten. Laufzeit des Darlehen 15 #ahre, davon die Jahre 1955,1956 u.1957 tilgungsfrei. Die Auszahlung des Darlehen erfolgt zum Nennbetrag.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
Der Stadtrat der Stadt Montabaur genehmigt die Aufnahme eines Darlehens von 150 000,—DM bei der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank in Düsseldorf aus ECA-Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu folgenden Bedingungen:
1) Die Auszahlung erfolgt zum Nennbetrag.
2) Das Darlehen ist mit 5,5 % jährlich vom Tage der Auszahlung durch dieKreditanstalt für Wiederaufbau an zu versinsen.
Die Zinsen werden vierteljährlich nachträglich zum31.März,3o-r Juni, 3 o. September und 31. Dezember eines jeden Jahres fällig.
3 ) Das Darlehen ist nach folgendem Plan zu tilgen: am 3 o. 6 . und 31.12. der Jahre 1958 bis einschliesslich
1969,= 24 gleiche Halbjahresraten von je DM 6 250,- = 150 000^-DM
Haushaltsaagspläne der Stiftungen für das Rechnungsjahr 1955,
Oberrentmeister Gilles erläutert die beiden Pläne des Hospital- urd Almosenfonds.
^nschliessdnd verliest er die Satzungen.
Hiernach wird der Hospitalfonds
im ordentlichen Haushaltsplan im außerordentl.Haushaltsplan in den Einnahmen auf 10 133,—D.M. in den Einnahmen auf 13 667,-DM
in den Ausgaben auf 10 133,—DM in den Ausgaben auf 13 667,-DM
und der Almosenfonds
im ordentlichen Haushaltsplan im außerordentl.Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 464,—DM in der Einnahme auf 0,— D.M.
in den Ausgaben auf 464,—DM inder Ausgabe auf 0,— D.M.
festgesetzt.
Einstimmig genehmigt der Stadtrat die Satzungen und sind die Haus= halts- pläne der Stiftungen in der vorliegehden Form einstimmig angenommen
Punkt 3
Herr Bürgermeister gibt einen kurzen Bericht über den Stand der Wasserbohrangen. Jm Prinzenschlag ist die Bohrung 60 m tief and wurde
als

