Parzelle Nr. 5829,
" " 4/4011
" " 5827
" " 5830
" " 5826
Feldweg = Fußweg = Feldweg,ungef.z.Hälfte Graben = Graben =
1,07 ar, 0,24 ar, 2,88 ar 1,46 ar, 0,80 ar
Der Bauausschuß hat eine Ortsbesichtigung vorgenommen und empfiehlt, da kein dritter durch die Wegeeinziehung und den Verkauf Schaden erleidet, den Verkauf.
Der Stadtrat beschließt:
An die Fa. Otto Quirmbach in Montabaur sind zu verkaufen, die in der Gemarkung Montabaur, Flur 25 gelegenen Parzellen
Nr. 5829, Feldweg, ganz Nr. 5/4011, Feldweg, ganz,
Nr. 5827, Feldweg bis an die Einmündung der Feldwegparzelle 5828 und zwar den nach dem Gelbach gelegenen Teil.
Nr. 5826, Graben, ganz,
Nr. 5830, Graben ganz,
Als Kaufpreis wird die Verwaltung beauftragt den bestmöglichen Preis zu verlangen, der entsprechend der Verwendung des Geländes angemessen sein muß.
Die Wegeparzellen, die an die Fa. Quirmbach verkauft werden sollen, sind einzuziehen.
Die Kosten der Neuvermessung der Parzelle 5827 und die Kosten aus dem Kaufvertrag trägt die Fa. Quirmbach.
Dieser Beschluß wird einstimmig angenommen.
Punkt 4
Resolution der Hotel- und Gaststätteninhaber zum Hotelbau
"Auf der Himmelbitz".
Herr Bürgermeister hat den Fraktionen die Resolution des Hotel- und Gaststättengewerbes in Montabaur zur Kenntnisna h me zugeschickt mit der Bitte, in der nächsten Stadtratsitzung dazu Stellung zu nehmen.
Herr Bürgermeister bittet um Stellungnahme.
Stadtrat Germann führt aus, daß in der letten Stadtratsitzung hierüber bereits dehhttiert worden sei.
Die Frage des Bedürfnisses:zu klären ist
1. ) nicht Aufgabe des Stadtrates,
2. ) wäre ein Verstoß gegen die Bestiamungen des Grundgesetzes Der Stadtrat wolle beschließen, über Punkt 4 zur Tagesordnung überzugehen. Die anderen Fraktionen schließen sich diesem Antrag an mit der Begründung, daß neue Tatsachen nicht auf getreten sind und der Stadtrat in der früheren Sitzung keineswegs übereilt beschlossen hat.
Einstimmig wird der Antrag, über Punkt 4 zur Tagesordnung üoer zu gehen angenommen.

