Punkt 3 .
Stellenplan der Stadt Montabaur mit Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde,
Herr Bürgermeister gibt dem Stadtrat bekannt, dass der Nachtrags-Stellenplan für 1954 der unter Einzel plan 9 - Finanz—und Stenerverwaltung**eine Planstelle nach Gruppe A 4 h! vorsieht, von der Aufsichtsbehörde am 16 . August 1954 genehmigt! wurde . Stadtrentmeister Gilles, für den die Stelle geschaffen wurde, kann nunmehr in die Stelle eingewiesen werden.
Punkt 4
Ernennung des Stadtrentmeisters Adolf Gilles zum Stadt= pberrentmeiater und Einweisung in die freie Planstelle A 4 b 1 .
Nachdem der Stellenplan durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, kann Stadtrentmeister Gilles unter Ernennung zum Stadtoberrentmeister in die freie Planstelle A 4 b 1 einge=] wiesen werden.
Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
Stadtrentmeister Adolf Gilles ist mit Wirkung vom 1.8.1
zum Stadtoberrentmeister zu ernennen und zum gleichen Tage in die neugeschaffene freie Planstelle 4 b 1 der !e soldungsordnung A einzuweisen.
Punkt 5
Antrag des Stadtinspektors Earl Kunst auf Höhergruppierung und zwar in die Besoldungsgruppe A 4 c 1.
Herr Bürgermeister gibt den Antrag des Stadtinspektor] Earl Kunst auf Höhergruppierung und zwar in die Besoldungsgr^ A 4 c 1 zur Kenntnis.
Herr Kunst begründet seinen Antrag mit einer fast 4o jährigen Tätigkeit im Dienste der Stadt Montabaur und der ver=i antworturgsvollen Arbeit, die ihm als Abteilungsleiter der Sie] er-und Forstabteilung obliegt.
Herr Bürgermeister würdigt die Verdienste des Herrn Kunst, der sich stets mit ganzer Kraft für die Belange der Sts] einsetzt.
Einstimmig fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Me Inspektor stelle bei der Steuerverwaltung, die bisher nach A 4 c 2 eingestuft war, wird in eine Stelle nach A 4 c 1 umgewandelt. Nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde is
der Stadtinspektor Karl Kunst mit Wirkung vom 1.August 1954 ia] die neu geschaffene freie Planstelle A 4 c 1 der Besoldungsord^ nung einzuweisen.
Punkt 6
Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Montabaur auf Gewährung eines Zuschusses für den Bau der Küsterwohnung.
Der Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde antragt mit Schreiben vom 27. Juli d.J. die kostenlose Zuteil"

