Akte 
Sitzung 20. August 1954
Entstehung
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die beabsichtigt, auf der Parzelle 4428,Flur 37 in der Himmelbitz ( vor dem Waldhaus Volkmann an Himmelfeld gelegen) evtl, ein größeres Gebäude für Erholungszwecke bezw. Hotelgebäude zu errichten. Bei die= ser Parzelle handelt es sich um hospitaleigenes Gelände, die zu einer dem Hospitalfonds gehörenden Gesamtfläche von rd. 1000 Ruten gehört.

Bie Jnteressengemeinschaft bittet zunächst um eine bindende Zusage, dass ihr das vorerst benötigte Gelände zur Verfügung gestellt wird

und für spätere Erweiterungen weitere Teile des Gesamtkomplexes.

Uber einen bestimmten Preis wurde noch nicht verhandelt. Bie Jnter= essengemeinschaft ist sich jedoch darüber im klaren, daß das Gelände für den genannten Zweck nicht zum Preis wie für landwirtschaftlich genutztes Gelände abgegeben werden kann. Um das gesamte Unternehmen

nicht zu gefährden , kommen andererseits die üblichen Bauplatzpreise auch nicht in Frage. Bass bei den ganzen Verhandlungen die Jnteressen des Hospitalfonds voll gewahrt werden, ist eine Selbstverständlichkeit

Bie Verwaltung steht auf dem Standpunkt , dass die Pläne für die Stadt Montabaur von nicht geringer Bedeutung sind und seitens der Stadt alles getan werden muß, um sie Wirklichkeit werden zu lassen Burch den Stadtrat bereits heute den Kaufpreis festlegen zu lassen, dürfte nicht im Jnteresse der Sache liegen. Bie Verwaltung bittet da= her den Stadtrat , den Bürgermeister zu beauftragen , die Verhand = lungen weiterzuführen. Bie Frage der Wasserversorgung will die Jnteressengemeinschaft selbst lösen. Bie Lösung des Ausbaues des Zu = faEhrtsweges dürfte evtl, in dem Kaufpreis mit zu regeln sein.

An der Aussprache, an der sich alle Fraktionen beteiligen sind sich alle darüber einig, dass alles getan werden muss,um das

Projekt Wirklichkeit werden zu lassen. Bie Festsetzung des Kaufpreises legen sie in die Hände des Bürgermeisters, dem sie ihr volles Ver = trauen aussprechen, dass er in jeder Hinsicht richtig handeln wird.

Einstimmig beschliesst der Stadtrat daher wie folgt:

Bie Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit der Jnteressengemeinschaft weiterzuführen. Betreffs des Verkaufpreises wird der Bürgermeister bevollmächtigt, diesen festzulegen.

Punkt 2

Erwerb von Ersatzgelände für das Hospitalfonds.

Für den Fall, dass das Gelände des Hospitalfonds an die Jnteressengemeinschaft zur Errichtung eines größeres Gebäudes für Erholungszwecke usw. verkauft wird, muss gemäß den Statuten des Hos= pitalfonds für d&B Hospitalfonds Ersatzgelände beschafft werden.

Von der Jnteressengemeinschaft die Beschaffung von Er = satzland zu verlangen, wird im Jnteresse der ganzen Angelegenheit nicht für ratsam gehalten. Auf der andzzen Seile wird es der Gesell = schaft auch kaum möglich sein, eine solche Forderung erfüllen zu können. Bie Verwaltung will wegen Beschaffung des Ersatzlandes mit den Landbesitzern des Geländes auf dem Stationenberg verhandeln. Haben diese Verhandlungen Erfolg, soll dieses Gelände aufgeforstet werden. Eine solche Regelung wäre in einigen Jahren eine gute Ein = nähmequelle für den Hospitalfonds.

Mit dieser Regelung ist der Stadtrat einstimmig einver =

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