Akte 
Sitzung 11. Dezember 1953
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Einstimmig beschliesst der Stadtrat den Einspruch abzuweisen.

5 ) Einspruch des Dachdeckermeister Josef Müller, Montabaur.

Bürgermeister verliest den Einspruch,der gegen die jetzige Form des Bebauungsplanes gerichtet ist. Die von Müller genannte Parzelle 216/2690 a( früh. Schulgarten) wurde in = zwischen an den Schreinermeister Alois Weyand verkauft. Hier= durch ist der Einspruch hinfällig geworden.

Ben* ^Killer wird nach der Umlegung in seinem alten Besitz nicht geschmälert. Es verbleibt in der Peterstor = straße bei der alten Grenze. Müller verfügt über eine breite Durchfahrt von der Peterstorstrasse bis zur Gartenstraße.

Aus diesen Gründen heraus empfiehlt der Bauaunschuss den Einspruch abzulehnen.

Einstimmig stimmt der Stadtrat dem Bausausschuss zu und leimt den Einspruch ab.

6) Einspruch iJakob' Schneider Montabaur.

Bürgermeister Kraulich verliest den Einspruch und bemerkt hierzu, dass das fragliche Grundstück nicht Herrn Schneider sondern der katholischen Kirchengemeinde gehört. Die kath. Kirchengemeinde Montabaur hat keinen Einspruch erhoben. Der Einspruch dürfte daher als erledigt anzusehen sein.

Der Bauausschuss empfiehlt daher, den Einspruch abzu= lehnen. Schneider dürfte die Möglichkeit haben, bis zu der erfolgten Umlegung seine auf dem gepachteten Gelände herge= stellte Erdbeerplantage ausserhalb des Bebauungsgeländes unterzubringen . . .

Der Stadtrat weist den Einspruch , weil Schneider nioht Eigentümer des Grundstücks und er daher gesetzlich nicht hier= zu berechtigt, zurück.

7) Einspruch Josef T ick, Montabaur.

Der Einspruch des Herrn Nick ist nicht berechtigt,

Nick will ausserhalb des Bebauungsplanes bauen und vor = langt, dass dieses Gelände noch in den Bebauungsplan ein= bezogen wird. Um Einzelfälle zu vermeiden, kämm diesem nicht stattgegeben werden.

Der Bauausschuss ist für Ableimung des Einspruchs.

Einstimmig lehnt der Stadtrat den Einspruch ab.

8) Einspruch Jakob Flügel , Montabaur, der

Der Einspruch ist erst nach Ablauf Einspruchsfrist eingegengen. Der Bauausschuss empfiehlt Zurückweisung des Ein= sprucns.

Einstimmig beschließt der Stadtrat den Einspruch, weil nicht fristgerecht eingereicht, zurückzuweisen.

Bebauungsplan Peterstorstrasse/ Gelbachstrasse. (Auf dem Kalk)

Einstimmig beschliesst der Stadtrat, v°rlisSünden

Babauunp-sDlan mit folgender Abänderung zu genehmigen. Die Parzelle Nr. 216/^2690 a bleibt in ihrem vollen Umfang erhalten. (Eigentümer, Schreinerm.ister Alois Weyand Montabaur.Peterstorstrass.) An Stell, d.s Doppelwohnhauses ist ein Einzelwohnhaus vorzusehen. . ^ ^

^ Sämtliche gegen den Bebauungsplan erhobenen Einsprüche

sind zurückzuweisen.

t