Montabaur
den 12 . Dezember
Bericht über die Stadtratssitzung vom 11 . Dezember 1053.
Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich die Beigeordneten: P e h 1 und Hannappel,
: Michel, Reimer, Rostbrust,Decker, Burg,Jntra, Cermann, Orth und Rätz.
Entschuldigt fehlten :
Beigeordneter F r a n k
die Stadträte: Morschheuser, Hartert, Frl. Seepe, Mahn, Eberz,
Scheidt, Altenhofen, Kantermann und Schmidt.
Frl. Seepe, Scheidt u. Schmidt nahmen an einer Sitzung des Wohlfahrtsausschusses teil , daher ihr Fernbleiben.
Der Stadtrat war für den 10.12.1953 nachmittags 17
Uhr zu einer Sitzung, einberufen worden. Da jedoch weniger als die Hälfte der Mitglieder erschienen waren, war der Stadt nicht be = schlussfähig. Für Freitag den 11.12.1953 nachmittags 17 Uhr wurde der Stadtrat erneut zu einer Dringlichkeitssitzung einberufen und zwar mit der gleichen Tagesordnung.
Jn der Einladung wurde darauf hingewiesen, dass die für
den 11.Dezember d. J. anberaumte Dringlichkeitssitzung gemäß § 32 der **emeindeordnung von Rheinland-Pfalz ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder beschlussfähig ist.
Nichtöffentliche Sitzung.
Bevor in die Tagesordnung eingetreten wird, stellt Herr Bürgermeister den Antrag, einen weiteren Punkt auf die Tagesord=
nung zu setzen „
Beitritt der Stadt Montabaur zur kommunalen
arbeitsrechtlichen Vereinigung "
Jn der Stadtratssitzung vom 4. 12.1953 hat der Stadtrat ein= stimmig beschlossen, den Angestellten und Arbeitern der Stadtver = waltung Montabaur die zwischen der KAV(kommunalen arbeitsrecht = liehen Vereinigung)und der ÖTV( Gewerkschaft öffentliche Dienste , Transport und Verkehr ) gemäß Tarifvertrag festgesetzten Weihhachts= Zuwendungen zu zahlen. Jnzwischen wurden die Zuwendungen auch ge = zahlt. Rechtlich war die Stadt hierzu nicht berechtigt. Zur Zahlung der Zuwendungen war die Stadt nur verpflichtet und daher auch be = rechtigt, wenn sie den KAV angehörte. Diese Tatsache hat sich nacb= träglich ergeben. Um zu verhüten, dass die Angestellten und Arbeite? die Weihnachtszuwendung wieder zurückzahlen müssen, bittet Herr Bürgermeister der KAV rückwirkend ab 1.12.1953 als Mitglied beizu= treten. Die meisten umliegenden Städte und grössere Gemeinden sind der KAV bereits angeschlossen. Für die Stadt Montabaur kann es nur, besonders bei Klärung von Rechtsfragen,von Vorteil sein, wenn sie der KAV angehört. Der Jahresbeitrag wird sich zwischen 4o ^45 D.M. bewegen. Mithin keine große Belastung.
Stadtrat Rätz teilt noch mit, dass alle umliegenden Kreise Mitglied der KAV sind. Der Unterwesterwaldkreis ist nicht ange = schlossen, wird sich jedoch voraussichtlich wie in der letzten Kreisausschusssitzung besprochen,der KAV anschliessen.
der Punkt auf die Tagesordnung gesetzt wird, behandelt den Punkt sofort an erster Stelle^
Weiter wird folgenden Beschluss gefasst: j,. - 4 .
Jn Abänderung des Bechlusses vom 4.12.1953 britt Montabaur rückwirkend mit dem 1.12.1953 der KAV bei und ^^hl^ sich damit an die tarifrechtliche Vereinbarung vom 5.1T.1952
Einstimmig beschliesst der Stadtrat den Beitritt zur KAV.
sich dagtit an die gebunden .
Unter Punkt 2 der Tagesordnung ist angesetzt:
Erwerb der Kiesgrube Born an der Limburgerstrasse.
Bürgermeister

