Akte 
Sitzung 23. Juli 1953
Entstehung
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Punkt 7 Verschiedenes

ernahme einer Bürgschaft für die gernein= nützige Siedlungsgesellschaft des Evangelischen Hilfswerkes.

i

Die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft des Evangelischen Hilfswerkes hat für die Bebauung der Parzellen 146/26-146/29 in der Sommerwiese eine 1.Hypothek in Höhe von 32 Q00,D.M. von der deutschen Pfandbriefanstalt zugesagt erhalten. Die Pfandbriefanstalt fordert für diese Hypothek die Bei = bringung einer kommunalen Bürgschaft in Höhe von 8000- D.M.

Die Gemeinnützige Siedlungsgesellschäft hat die Stadt Monta= baur gebeten, diese Bürgschaft zu übernehmen. Da die Hypothe = kengläubigerin an und für sich durch die erststellig einge = tragene Hypothek hinreichend gesichert ist, so ist die Über = nähme der Bürgschaft durch die Stadt Montabaur mehr formeller Natur und dürfte für die Stadt wohl niemals akut werden. Die Verwalhng schlägt daher vor, der Bürgschaftserklärung zuzu e stimmen.Bbenso hat der Finanzausschuss in der Sitzung vom 21. 7.1953 dem Stadtrat die Annahme der Bürgschaftserklärung em = pfohlen. Die Bürgschaftserklärung lautet:

Die Deutsche Pfandbriefanstalt, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Wiesbaden,Beethovenstraße 5, hat der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft des Evangelischen Hilfswerkes in Hessen und*Nassau m.b.H.,Frankfurt/Main,

Hans Thoma Strasse 24

auf dem Grundstück in Montabaur Parzellen 146/26-29 ein Darlehen von D.M.32 000,B?M.

( i.W.: Deutsche Mark zweiunddreissigtaüsend-) welches an der ersten Rangstelle dinglich gesichert ist,ge=: währt.

Für alle der Gläubigerin aus dem rangletzten Teilbe = trag von D.M.8 000, des vorgenannten Darlehens zustehems den Ansprüche an Kapital, Nebenleistungen und Kosten,auch soweit unabhängig von der Eintragung der Hypothek im Zwischenkreditwege Vorschüsse auf dieses Darlehn geleistet worden sind, übernimmt die Stadt Montabaur hiermit die selbstschuldnerische Bürgschaft.

Diäse Bürgschaft soll bei jeder Veräusserung des Grundstücks, insbesondere auch dann fortbestehen, wenn die Gläubigerin die seitens des Erwerbers erfolgende Schuldüber4 nähme genehmigt.

Erfüllungsort ist Wiesbaden.

Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung zur Übernahme der Bürgschaft.

Punkt 7

Verschiedenes.

uschuss für das Treffen der Heimatvertriebenen anlässlich er Kreuzeinweihung.

Der Bund der Heimatvertriebenen hat durch Schreiben vom 21. 7.1953 den Antrag gestellt, für das am 9.8.1953 zusammen mit der Einweihung des Kreuzes auf dem Rossberg stattfindende Kreistreffen der Heimatvertriebenen, von Seiten der Stadt einen Zuschuss zu gewähren und die städt.Turnhalle für die Abhaltung der Tagung und des Treffens zur Verfügung zu stellet Die Verwaltung und der Finanzausschuss schlagen vor, dem Bund der Heimatvertriebenen die Turnhalle für den 9.8.1953 unent = geltlich zur Verfügung zu stellen, jedoch von einem besonderen Zuschuss abzusehen. Die Gewährung eines Zuschusses würde zur

Folge