dass das -oaugrundstück noch nicht grundbachamtlich in den .Besitz der Eheleute Massfeller übergegangen ist, kann die Eintragung der nypothek nicht erfolgen. An die Stadt Monta= baur wurde daher herangeträ^en , bis zur Eintragung der Rypo= thek die Bürgschaft für die 12 UOO-D.M. zu übernehmen.
Der Stadtrat wird gebeten folgenden .Beschluss zu
t fassen:
Die Stadt Montabaur übernimmt vorbehaltlich des end= gültigen rechtskräftigen Abschlusses des Grundstücksver =
. Vertrages die selbstschuldnerische Bürgschaft für das Lan = desdarlehan an die Eheleute Hans Massfeller gem.newilligungs [ Bescheid t.r. 51 536/11 14 vom 5.3.1953 bis zur Eintragung
der durch Schuld-und uypotheken&estellungsurkunde vom 9.3. 1953-U.ü.318/53 des ..otars Erwin ^aldus in Montabaur- dem t Lande nheinland-Pfalz(Treuhandfonds) in Eoblenz bestellten
i Darlehenshypothek von 1 2 OOU-D.M.
Einstimmig stimmt der Stadtrat diesem Beschluss zu. ^ .
Punkt 8 verschiedenes.
Geschäftsordnung für den Verwaltungsausschuss des nospitalfonds.
Stadtrentmeister Gilles gibt die Geschäftsordnung zur nenntuis. Die Geschäftsordnung wurde auf Grund des.§ 8 der vom Stadtrat gebilligten neuen Satzung des nospitalfonds von der Verwaltung ausgearbeitet und im verwaltungsaus = schuss des nospitalfonds am 7.4.1953 durchgesprochen. Der= Yerwaltungsausschuss stimmt der Geschäftsordnung ein = stimmig zu.
Der Stadtrat wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:
Die Geschäftsordnung für den Verwaltungsausschuss des nospitalfonds zu Montabaur,die dem Stadtrat in seiner ! Sitzung am 9.4.1953 als Abdruck vorlag, wird gebilligt.
Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung.
Punkt 8
t verschiedenes.
Pflegesätze im Altersheim des Hospitalfonds zu Montabaur.
. , Mit.dem neuen Verwaltungsaufbau des nospitalfonds ist
au* Neufestsetzung der Pflegesätze im Altersheim
eine zwingende Notwendigkeit. Der Verwaltungsausschuss, der sich mit dieser Angelegenheit eingehend befasst hat, em = pfiehlt dem Stadtrat,folgenden Beschluss zu fassen:
.Die Pflegesätze im Altersheim des nospitalfonds [ werden folgt festgesetzt:
! l) .Kür Zimmer in der Größe von 17-20 qm 3-D.M. pro Tag u.
. Person,
2J für die Zimmer in der Größe von 9-11 qm 4-D.M.pro Tag [ ' und Person,
! 3) für die Zimmer in der Größe von 12- 14)5 qm 5-D,M.pro
Tag und Person.
Diese Sätze-sind soweit möglich , ab 1.4.1953 von den jetzigen Heiminsassen zu erheben, unter Umständen ist durch Umlegung eine Berichtigung durchzuführen..
^euzugänge sind grundsötzlich einer der drei oben genannten Preisgruppen entsprechend aufzunenmen und unterzubringen,
I Die Gesamtzahl der Pfleglinge wird au^l7 Personen fest=
gesetzt.

