Montabaur , den 10 . April 1 9 5 3.
bericht über die Stadtratssitzung vom 9. April 1 9 5 3.
Anwesend waren unter dem vorsitz von Bürgermeister Eraulich die Beigeordneten : Fehl, Frank und Hannappel.( Letzterer
traf gegen 17 45 Uhr ein ) }
die Stadträte ^ Morschheuser, Harrert, Michel, Frl.Seepe,
Weimer, Eberz, Mahn. Rothbrost,Decker, nurg, Jntra, G-ermann, Scheidt, Görg, Kantermann, Schmidt, Orth und Ratz.
Um 17 35 eröffnet herr Bürgermeister die Sitzung mit ..einer kurzen
Begrüssung. Anschliessend stellt er fest, dass zur heutigen Sitzung form-uad fristgerecht geladen und die Versammlung beschlussfähig ist.
Jn einleitenden Worten zur heutigen Tagesordnung führt herr Bürger = meisten aus, dass die. Tagesordnung sehr umfangreich sei. Der haushalts-n plan für das Rechnungsjahr 1953; dem der Finanzausschuss bereits ein = stimmig zustimmte, liegt z.Zt. öffentlich offen, fach der Offenlegung wird sich der Stadtrat mit der Beratung des Haushaltsplanes und an = schliessender Beschlussfassung zu befassen'haben. Um diese Arbeit in e&ner Sitzung leisten zu können, werden in der heutigen Sitzung be = reits Beschlüsse herbeigeführt, die in den Rahmen des Etats 1953 ge = hören , wie Gebührenordnungen, Gebührensatzungen und Stellenplan.
Um die Tagesordnung restlos zum Abschluss bringen zu kötmen, bittet nerr Bürgermeister sicn bei der Aussprache möglichst kurz zu fassen.
Bevor in die Tagesordnung eingetreten wird, gilt es noch eine Ehrenpflicht zu erfüllen. Herrn Beigeordneten Peter hannappel wurde als ersten Handwerksmeister des Regierungsbezirks Montabaur das Lundesver= dienstkreuz verliehen . Aamens des Stadtrates spricht nerr Bürger = meister Herrn nannappel die herzlichsten Glückwünsche aus.
Es folgt:
A) Öffentliche Sitzung.
Punkt 1
ryiedhofs- und Ge Bührensatzungen.
Stadtinspektor Kunst uer zur nericnterstattung aufge = fordert wird, gibt vorerst kurze Erläuterungen über d&e n,ot = Wendigkeit der Schaffung einer neuen Friedhofs-und *G'ebührensat= zung.Anschliessend gibt er die Friedhofs-und Gebührensatzung in ihrem vollen Wortlaut zur Kenntnis. Beigeordneter Pehl bean = standet, folgenden Satz in § 14 der Friedhofssatzung:
" Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, Anordnungen . zu treffen, die sich aus Werkstoffe, Art und Größe der Grabdenkmäler, Einfriedigungen usw. beziehen"
Bürgermeister Kraulich erklärt,hierzu, dass dieser Satz nur bezwecke, Grabeinfassungen und Grabdenkmäler nicht erstehen ^ zu lassen, die nicht in den Rahmen des Gesamtbildes passen. .
Auf Vorschlag des Stadtrates Germann erhält der beanstandete ' Satz folgenden Zusatz:
" wenn das zu verwendete Material die Harmonie des Friedhofes stören sollte.
Spadtrat Kuntermann ist der Ansicht, dass die Stadtver= waltung zur Erhaltung der Gräber Legate annahmen sollte.^ach eingehender Debatte über diesen Punkt hält es auch Herr Kunter= mann für richtig, keine Legate anzunehmen. Die Friedhofsveraltung hat Bisher stets Mittel und 'Wege gefunden um Kauf grab = stellen für deren Instandhaltung keine hierzu verpflichtetenpe; sonen mehr leben, in Ordnung zu halten.
Da sich keine weiteren Beanstandungen ergeben, wird zur Ab= Stimmung geschritten. Die Aostimmung ergint:
Einstimmig wird die Friedhof s-und G; bührejasat zung ge = f ; nehmigt. Während der öffentlichen Auslegung (? zwei Wochen) sind Einsprüche nicht erfolgt.

