Akte 
Sitzung 09. April 1953
Entstehung
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Punkt 2

müllaufuhr und Gebührensatzung. ' ^

Stadtinspektor Kunst gibt nachdem er die Gri zum Erlass einer neuen Müllanfuhr und Geuührensatzung bi gegeben hatte, die beiden Satzungen in ihrem vollen Woi laut bekannt. Gleichzeitig gibt er zur Kenntnis, dass Bi] Sprüche während der öffentlichen Auslegung ( 2 Y^oche] nicht erfolgt sind.

on der anschliessenden Debatte, an der sich al F-pakt&onen Beteiligten, wird auf Antrag des Stadtrates G mann der § 7 der müllabfu^rsatzung gestrichen. Der § 7 bereits in § 6 enthalten. ^

Um die Gewähr einer ordnungsgemäßen Burchführu der Müllabfuhr zu geben, sind die Abholzeiten öffentli Bekannt zu geben. Jm § 6 ist noch zusätzlich zu bemer

dass die Mülleimer auf dem .Bürgersteig bezw. vor dem be ten Grundstück griffbereit zur Entleerung bereit zu ste sind.

Müllabfuhr und Ge Bührensatzung werden durch den Stadtra einstimmig genehmigt.

Punkt 3

Einspruch des Landwirts Alois Eberz betr. Bullendeckgebühr.

Bürgermeister Kraulich gab den Einspruch des R< Eeerz, der fristgemäß erfolgte , bekannt. Bach kurzer i batte zieht Eberz seinen Einspruch zurück.

Punkt 4

Gebührensatzung für die nullen-und ZiegenDOckhaltung.

nachdem Bürgermeister Kraulich die Notwendigkeit Schaffung der zu erlassenden Satzungen eingehend dem S rat dargelegt hat, werden die beiden Satzu gen durch§ Stadtinspektor Kunst in ihrem vollen Wortlaut bekannt geben. Bach diesen Satzungen beträgt die DecSgebühr 8- D.M. Und die Ziegenbockdeckgebünr 2,50- D.M. Bach gesetzlichen Bestimmungen, ist die Stadt berechtigt, Deckkosten umzulegeh. Erhebung erfolgt durch die bei<H Mannviehhalter. Verrechnung erfolgt gegen Ende des Re

nungsjahres.

Fraktionen rege licn die Beiden Abstimmung:

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Die Satzungen nehmigt.

.ach eingehender Debatte, an der. sich aj beteiligten, stellt Bürgermeister Kr Satzungen zur Abstimmung. Ergebnis de:

stimmten stimmten sind somit

für die Annahme gehen die Annahme, mit Stimmenmehrheit

Punkt 5 nehrein- nüste.

nachdem die Firma Scheidt Montabaur nicht meh: in der Lage ist, den ihr erteilten Auftrag zur Rer = Stellung der Büste durchzuführen, wird der Auftrag der Nürttembergischen-Metallwarenfabrik in Geislingen*( St^ auf Grund ihres Angebotes vom 26.6.1953 zu, Preise von 1240 D.M. Betto au Geislingen ausschl. Verpackung ert< Lieferungstermin Juni 1953. Die Mehrkosten gegen: ' de^ bereits im uehhnungsjahr 1952 bewilligten 1000-DJ

werden einstimmig durch de^ Stadtrat genehmigt.