Akte 
Sitzung 09. April 1953
Entstehung
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Punkt 6

Wahl eines Mitgliedes in den

,auaaschuss.

nerr nau-Jng. n ä h n e r ist ans dem nauaus = schuss ausgetraten. für ihn ist ein Ersatzmann zu. wähien. Beigeordneter Fehl schlägt den Strassenbauinspektor Jertz in Montabaur vor.

Einstimmig stimmt der Stadtrat diesem Vorschlag zu.

Punkt 7

Festsetzung des Verkaufspreises für den eingezogenen Weg am Besitztum Hermes.

Bürgermeister Kraulich gibt bekannt, dass die Ein = des Weg$s durch Bekanntmachung vom 1.2.1953 der Jüngerschaft zur Kenntnis gebracht wurde. Während der öffentlichen Auslegung ois zum 1.3. d. J. sind keine Ein= spräche erfolgt.

Einstimmig genehmigt der Scadtrat den Verkauf des Wegestückes an die Firma Möbelfabrik Hermes in Montabaur.

Es handelt sich um eine Fläche von 57 qm. qm wird festgesetzt auf 6-D.M. desamtpreis

Ziehung.

Der Preis pro somit 342- DM.

Punkt 8 verschiedenes

Baugesuch der Kövag auf Errichtung eines Stationgebäudes in der Jakob nannappel Strasse.

Der Stadtrat nimmt von dem Baugesuch Kenntnis. Der Bau soll teilweise auf städt. Besitz zu stehen kommen, mit dem verkauf der erforderlichen Fläche an die Kevag erklärt sich der Stadtrat einstimmig einverstanden. Die Festsetzung des Preises wird Herrn Bürgermeister Kraulich überlassen.

Punkt 8 verschiedenes

Parkplatz vor dem staatl. Gymnasium.

Bürgermeister Kraulich gibt zur Kemtnis , dass Vorbehalt lieh der Zustimmung durch den Stadtrat mit dem Regierungs = bauamt in Diez, vertreten durch Herrn Reg. naurat Esser, folgende'Abmachung getroffen wurde:

Errichtung einer Abgrenzung gegenüber der neuer = richteten Parkanlage durch runde Steinsäulen die mit Ketten untereinander verbunden sind zur Behinderung des Le= fahrens des Vorplatzes vor dem stähatl. Gymnasium durch Fahr= zeuge, Anbringung von Doppelfenstern auf Kosten der Stadt Montabaur an den 3 unteren Fenstern , die am nächsten der Parkanlage za liegen .

Kostenlose Müllabfuhr,jedoch mit der ausdrücklichen Einschränkung, dass diese Maßnahme nur für das Gebäude so = lange gilt, als dort eine staatliche Schule unterhalten wird. Ferner muss der Müll in Mülltonnen zur Abfuhr an den allge= mein üblichen Müllabfuhrterminen bereit gestellt werden,'

Die auf dem Eigentum des staatlichen Gymnasiums aufge= stellten Steine und angebrachten Ketten gehen in das Eigen = tum des Landesüber und sind späterhin vom Lande zu anterhal=

ten* Einstimmig gibt der Stadtrat zu den Abmachungen seine Zustimmung.