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halt bereitgestellt werden können. Andererseits ist der Ausbau, dringend, wenn nicht zur Gangbarhaltung dieser Straßen Geldmittel über das notwendige Maß hinaus aufgewehdet werden sollen.
Die Verwaltung hält es daher für erforderlich, daß der ßtadt- rat von dem § 8 der Anliegersatzung Gebrauch macht und entscheidet, daß jeweils nach Fertigstellung einzelner Einrichtungen deren Kosten gesondert als Anliegerbeitrag erhoben werden.
Es handelt sich um folgende Straßen:
Eichendorffstraße, Fritz-Blumstraße, Westerwaldstraße, Collet- straße, Humbachstraße, Mons-Taborstraße, Wölfchesbitzstraße u. v. Orsbeckstraße.
§ 8 der Satzung besagt: "Der Stadtrat entscheidet, ob bei einer Straße der in § 2 bezeichnete Aufwand zusammengerechnet und der Gesamtbetrag dem Anliegerbeitrag zu Grunde gelegt wird,„oder ob jeweils nach Fertigstellung einzelner Einrichtungen deren Kosten gesondert als Anliegerbeitrag erhoben werden."
Die Fertigstellung der jetzt im Rohbau befindlichen Straßen beträgt schätzungsweise 250.000,— DM. ?
Die Gelder, die jetzt durch die Anliegerbeiträge schon eingehen ?
sind zweckgebunden und dürfen nur für den Straßenbau verwandt .j
werden. E
Die einzelnen Fraktionen erklären sich mit diesem Vorschlag ein- js
verstanden. 1
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Für die nachstehend aufgeführten Straßen sind die Kosten für ,j
jede einzelne Einrichtung nach Fertigstellung festzustellen und gern. § 8 der Satzung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen in der Stadt Montabaur vom 10. 3. 1956 gesondert als Anliegerbeitrag, ; der bei der Schlußabrechnung angerechnet wird, zu erheben:
Eichendorffstraße, Fritz-Blumstraße, Westerwaldstraße, Collet- ,
straße, Humbachstraße, Mons-Taborstraße, Wölfchesbitzstraße, v. Orsbeckstraße.
Punkt 3
Vergebung der Planungsarbeiten für die Kanalisation.
Herr Bürgermeister stellt den Antrag, diesen Punkt wegen seiner Wichtigkeit und zur genaueren Überprüfung noch einmal an den Bau-u.Fir ausschuß zu überweisen. Ebenso soll der V/asserausschuß mit den Beigeordneten zugezogen werden.
Die Ausschüsse sollen für Freitag dieser Woche noch einberufen werden.
Die einzelnen Fraktionen sind mit diesem Vorschlag einverstanden. Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, daß dieser Punkt der Tagesordnung an den Finanz-, Bau- und Wasserausschuß überwiesen wird.
Punkt 4
Einrichtung einer Wartehalle am Juxplatz.
Nach dem Vorschlag des Stadtrates in der Sitzung vom 31.8.56 wurde gehandelt und die an einer günstigen Unterbringung der wartenden Fahrgäste interessierten Kreise angeschrieben.

